Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

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Prinz
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Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Prinz »

Hallo zusammen,

ab nächsten Monat zieht meine bessere hälfte zu mir nach Köln und hat Ihre Wohnung in Münster gekündigt. Nach über sieben Jahren ohne irgendwelche Probleme mit dem Vermieter, stellt der sich jetzt etwas quer und will auf kosten von Yasmin die Wohnung hier und da auf vorder man bringen lassen habe ich das Gefühl und keinen Nachmieter akzeptieren...

1. Wohnung muss KOMPLETT neu gestrichen übergeben werden?
2. letzte Woche ist die Klo Spülung Kaput gegangen, muss laut Vermieter auf eigene kosten repariert werden
3. andere Kleinigkeiten wie: Steckdose und hier und da was am Putz

zu 1. Gibt es nicht relativ neues Urteil (1-2Jahre alt) das Wohnungen nicht mehr gestrichen übergeben werden müssen
zu 2. wenn nicht durch Gewalt sondern durch Verschleiß so eine Spülung Kaput geht, muss nicht der Mieter die Kosten übernehmen

Online Focus 09.2007:
... Bereits im vergangenen Herbst hatte das Gericht entschieden, dass die Renovierungsklausel unwirksam ist, wenn starre Fristen festlegen, wann der Mieter streichen muss (Az. VIII ZR 52/06). Derart ungültige Klauseln lesen sich meist so: „Die Arbeiten sind ab Mietbeginn in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen.“ Nach Auffassung des BGH sind solche Formulierungen zu unflexibel und damit ungesetzlich.
Mietvertrag
Seite 4:
http://picasaweb.google.de/lh/photo/woY ... directlink
Seite 5:
http://picasaweb.google.de/lh/photo/ZtA ... directlink

Im Grunde habe ich nicht die Zeit und Lust mich mit sowas zu beschäftigen und würde auch die 1 Zimmer Wohnung - 20m² streichen und mich nicht großartig damit ärgern, aber nach der Aussage vom Vermieter zur Yasmin:
"Wenn Sie die Spülung nicht selber zahlen, dann finde ich schon was anderes in der Wohnung um die Kaution oder einen teil zu behalten"
will ich erst einmal wissen ob ich im Recht bin oder nicht, wenn ich die Wohnung nicht streiche & die Klo Spülung nicht selber repariere...

Was meint Ihr? Ist der Vermieter im Recht oder Unrecht? Anwälte an die Front - Round 1 :hammer:
Zuletzt geändert von Prinz am Mo 8. Jun 2009, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Prinz
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Prinz »

Ach und wohl unnötig zu erwähnen das wir den eindruck haben im Moment, das es nicht viel Sinn macht mit dem Vermietern irgendwelche Kompromisse einzugehen...
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joker242
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von joker242 »

habe bezüglich mietrecht leider nur halbwissen.

aber die bilder, die du eingestellt hast, kann man nicht "lesen", prinz.
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Bonzai
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Bonzai »

Mein Bruder ist in den letzten 10 Jahren 4 mal umgezogen daher weiss ich dass er die Wohnung jedes mal streichen musste.

Ich glaube man muss sie eigentlich nicht streichen, aber es heisst man muss den vorherigen Zustand wiederherstellen. Das heisst in der Regel weisse Wände. Hattest also was anderes als weiss, musst du streichen.

Ich weiss nicht genau wie die rechtliche Grundlage ist, aber wenn sich der Vermieter querstellt haste ohne Rechtsschutzversicherung eh verloren oder? Um was gehts eigentlich? Kaution? Wenn es keine gab scheiss doch drauf. Mietnomaden kommen auch immer ungeschoren davon ;)

Edit: Da steht ja dass es eine Kaution gab. Was steht denn im Mietvertrag? Mieterschutzverband oder sowas gibts doch.... einfach mal da nachhaken.
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Prinz
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Prinz »

Bonzai hat geschrieben: Ich weiss nicht genau wie die rechtliche Grundlage ist, aber wenn sich der Vermieter querstellt haste ohne Rechtsschutzversicherung eh verloren oder?
Hab leider keine Rechtschutzversicherung, wollte ich jetzt dieses Jahr abschließen, war ich nur noch nicht zu gekommen irgendwie :-(
Bonzai hat geschrieben: Um was gehts eigentlich? Kaution?
Ja, eher Jein!
Er hat zwar 800DM Kaution noch, aber im Grunde geht es mir nur ums Prinzip und vor allem um seine Aussage, von wegen:
"Die Kohle bekomme ich so oder so, zahl gefällig"
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Prinz
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Prinz »

joker242 hat geschrieben:aber die bilder, die du eingestellt hast, kann man nicht "lesen", prinz.
hmmm, klickst du Herunterladen und dann vergrößern. geht nix oder wie :zuck:
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Bonzai
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Bonzai »

Prinz hat geschrieben:Im Grunde habe ich nicht die Zeit und Lust mich mit sowas zu beschäftigen und würde auch die 1 Zimmer Wohnung - 20m² streichen und mich nicht großartig damit ärgern, aber nach der Aussage vom Vermieter zur Yasmin:
"Wenn Sie die Spülung nicht selber zahlen, dann finde ich schon was anderes in der Wohnung um die Kaution oder einen teil zu behalten"
will ich erst einmal wissen ob ich im Recht bin oder nicht, wenn ich die Wohnung nicht streiche & die Klo Spülung nicht selber repariere...

Was meint Ihr? Ist der Vermieter im Recht oder Unrecht? Anwälte an die Front - Round 1 :hammer:
Aber wenn er jetzt schon sagt er findet was anderes... wie kannst du dir sicher sein dass du die Kaution bekommst wenn du die Toilette reparierst. Ausserdem ist meiner Meinung die Toilette Sache des Vermieters. Aber ich würde dir den Gang zum Mieterschutz empfehlen. Die kennen sich aus und vielleicht Mahnen die den Vermieter auch ab.... kA.

Bei meinem Bruder war auch die Toilette kaputt. War immer verstopft. Vermutlich Urinstein. Der Vermieter hat nach langem Hickhack ne neue Schüssel eingebaut.
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Headi
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Headi »

Prinz hat geschrieben:
joker242 hat geschrieben:aber die bilder, die du eingestellt hast, kann man nicht "lesen", prinz.
hmmm, klickst du Herunterladen und dann vergrößern. geht nix oder wie :zuck:
oder man benutzt die Lupe rechts-oben ;)
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Prinz
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Prinz »

http://www.mieterverein-muenchen.de/mie ... digung.htm
- Klauseln mit starren Renovierungsfristen, die dem tatsächlichen Renovierungsbedarf nicht Rechnung tragen, sind unwirksam

- Formulierung „Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen", muss der Mieter die Renovierung spätestens bis zum Ende der Mietzeit nachholen:
Zu den Schönheitsreparaturen zählen
# das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken, wobei natürlich auch Löcher, die durch Dübel, Schrauben und Nägel verursacht wurden, ausgebessert werden müssen,
# das Streichen von Fußböden (was nur noch in alten Wohnungen von Bedeutung ist),
# das Streichen der Heizkörper und -rohre,
# das Streichen der Innentüren sowie der Fensterinnenseiten und der Außentüren von innen.

Alle weitergehenden Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sind jedoch Sache des Vermieters (Ausnahme: Kleinreparaturen, wenn der Mietvertrag eine gültige Klausel enthält).

Zu den alleinigen Aufgaben des Vermieters zählen aber normalerweise:
# das Abschleifen und Versiegeln von Parkettfußböden,
# das Auswechseln von Teppichböden,
# das Abschleifen, Grundieren und Lasieren von Wand- und Deckenvertäfelungen,
# die Erneuerung von Kücheneinrichtungen (sofern die Küche vom Vermieter gestellt wurde), Badfliesen, Armaturen, Toilettendeckeln usw.,
# Glasarbeiten, Reparaturen am Boiler, an Lichtschaltern, Türschlössern, Heizkörpern, Leitungen,
# die Beseitigung von Schäden am Mauerwerk sowie
# der Außenanstrich von Fenstern und der Wohnungstür.

Und das Beste daran ist, dass sich der Vermieter von diesen Pflichten nicht einmal per Mietvertrag befreien kann. Das heißt, Klauseln, die solche Aufgaben dem Mieter auferlegen, sind unwirksam!
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joker242
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von joker242 »

Headi hat geschrieben:
Prinz hat geschrieben:
joker242 hat geschrieben:aber die bilder, die du eingestellt hast, kann man nicht "lesen", prinz.
hmmm, klickst du Herunterladen und dann vergrößern. geht nix oder wie :zuck:
oder man benutzt die Lupe rechts-oben ;)
ah, jetzt ja.
einmal rebooten und schon geht's.
bei mir ist das bild trotz lupe vorher nicht scharf geworden.
dachte das wäre zu niedrig aufgelöst.

thx 4 hint
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PogueMahone
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von PogueMahone »

Das Urteil von Dir bezieht sich auf "Intervallrenovierungen" und trifft ja nicht zu, da ihr auszieht

Ansonsten steht zwar schon alles da, aber aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du die Wohnung so übergeben musst, wie sie angemietet wurde. Im Allgemeinen gestrichen und Besenrein. Bohrlöcher sind im üblichen Rahmen zulässig (Schweizer Käse Wände sind zu spachteln) und eine neue Steckdose ist meines Wissens auch ok, sofern die Position vertretbar ist und sie fachmännisch installiert wurde.
Sofern nicht anders geregelt (Klausel über Kleinreparaturen) ist der Vermieter für Schäden in der Bude zuständig, die direkt zur Wohnung gehören und nicht mutwillig herbei geführt wurden.
Was das streichen angeht, so ist es durchaus üblich, dass man mit dem Nachmieter nen Deal macht und dem das Streichen auf´s Auge knallt. Die meisten Leute haben eh keine weißen Wände (" Ich stell Dir die Farbe und Du kannst dann Deine Wunschfarbe an die Wand schmieren, weil doppelt streichen ist irgendwie überflüssig und die Tapete hält noch einen Anstrich länger"). Damit muss der Vermieter allerdings einverstanden sein.
P.S.: Wenn bei Deiner Spülung (Wasserkastenspülung) das Wasser läuft:
-Deckel ab
-Dichtung umdrehen
-Deckel drauf
sollte reichen
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von DeMohn »

Seh ich genauso wie Pogue.

Allerdings: 800 DM... also 400 Euro. Dafür würde keine "Weißbinder-Firma" ne Wohnung renovieren. Ich gehe bei ner 1-Zimmer Wohnung mal davon aus, dass da noch Bad und Küche dazukommen. Also 3 Räume.

Ich würde dem Vermieter dann sagen: Pass auf, machs selber, behalt die Kaution, ich bin viel zu faul selbst zu renovieren. Tschö!

Rechtlich: Den Klo muss der Vermieter in Schuss halten, außer Du hast den mutwillig oder grob fahrlässig selbst zerstört. Hatte genau diesen Fall schon in der Familie.

DD
Bizzmo
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Bizzmo »

Hi,

da ich nach nach dem Hausbau mit meinem ehemaligem Vermieter ein ganz ähnliches Problem hatte, geb ich hier mal meinen Senf dazu.

Zu 1. :Soweit ich das sehe hast du im Vertrag starre Fristen. Somit ist der Passus laut BGH Urteil ungültig und du kannst Besenrein übergeben. Zur Sicherheit nochmal von einem Anwalt prüfen lassen. Beratungsgespräch kostete mich damals 50€, das sollte es dir Wert sein. Mieterschutzbund wäre auch eine Überlegung, hab aber keine Ahnung was die verlangen (Beitrag).

Zu 2. und 3.: Im Vertrag steht du musst Kleinreparaturen bis zu 75€ (150DM) selbst übernehmen. Auf der anderen Seite geht dass aber auch als natürliche Abnutzung durch. Die Klospülung & Dose waren ja bei Einzug vermutlich nicht neu, von daher kann man dir nicht die komlpetten Kosten zumuten.

Geh zu nem Anwalt und lass dich beraten. Dann hast du schon mal eine rechtliche Grundlage, auf die du dich berufen kannst.

Bei mir meinte der Vermieter damals auch, er kriegt aus einer teilrenovierten Wohnung bei Einzug eine Neubauwohnung zurück. Ging zwar im Endeffekt gut aus, aber hat sich auch fast 2 Jahre hingezogen.

Wünsch dir viel Glück :).
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Tong
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Tong »

Also am besten schonmal die Mietzahlungen einstellen und zur Not einfach dagegenrechnen.
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Scoob
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Scoob »

Da wir in der Familie auch vermieten (3 x 65 qm, 3 Zimmerwohnungen) kann ich das ganze nicht so ganz nachvollziehen. Nach 7 Jahren Wohnzeit erwarte ich auch eine vernünftige Wohnung als Vermieter bei Übergabe. Wenn die Wände nicht mehr den Zustand haben wie beim Einzug würde ich auch erwarten das sie gemacht werden. Ich frage mich eh manchmal warum Mieter Verträge unterschreiben wenn sie sie scheinbar nicht lesen.

Die Aussage von dem Vermieter ist natürlich auch der Knaller. :crazy:

Um solch einen Ärger zu entgehen, lassen wir grundsätzlich nicht vom alten Mieter renovieren. Der neue Mieter ist immer selber verantwortlich für die Renovierung. Wie oft hatten wir schon, bevor wir das so geregelt haben, dass der alte Mieter neu gestrichen hat und dem neuen Mieter die Farbe nicht gepasst hat und es eh neu gestrichen hat. Da muss man dem alten Mieter ja nicht die Kosten und die Arbeit aufdrücken.

Elektroinstallationen die von Mietern gemacht wurden sind bei uns garnicht zulässig. Das hat versicherungstechnische Gründe.
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Spike »

Scoob hat geschrieben:Um solch einen Ärger zu entgehen, lassen wir grundsätzlich nicht vom alten Mieter renovieren.
Wenn das doch nur alle so machen würden. Ich ärgere mich jedesmal ... wer einzieht, soll sich die Wohnung kurz tapezieren und streichen, dann hat er es so, wie er es haben möchte.

Kann höchstens das Argument verstehen, wenn der Vermieter die Wohnung so besser vermietet bekommt. Aber mein Gott, soll er mal eben mit nem Eimer Farbe die Decken machen lassen, kostet doch sicher nicht die Welt.
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DeMohn
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von DeMohn »

Am Freitag war wieder genau darüber n Bericht auf RTL2.
Die Klauseln dass der (ausziehende) Mieter renovieren muss sind unwirksam. Die Wohnung muss lediglich in einem "angemessenen" Zustand wieder übergeben werden, das heißt sie darf nicht "verwohnt" sein, was immer das auch heißt.

@Scoob: Mieter unterschreiben übrigens solche Klauseln, weil man sonst die Wohnung nicht bekommt! Außerdem sind die Klauseln eh nicht wirksam, also kann mans auch unterschreiben. Kaum ein Vermieter schreibt "weniger" in einen Mietvertrag als die äußerste Zumutbarkeitsgrenze für den Mieter die das Gesetz erlaubt. Also kann man fast "blind" unterschreiben, weil noch mehr eh nicht erlaubt ist.
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Scoob
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Scoob »

@DD:
"Außerdem sind die Klauseln eh nicht wirksam, also kann mans auch unterschreiben. Kaum ein Vermieter schreibt "weniger" in einen Mietvertrag als die äußerste Zumutbarkeitsgrenze für den Mieter die das Gesetz erlaubt. Also kann man fast "blind" unterschreiben, weil noch mehr eh nicht erlaubt ist."
Das mag ja sein, aber dann darf ich mich doch auch nachher nicht beschweren wenn sich alles verkompliziert und zu Streitigkeiten kommt beim Auszug. Das hätte man ja wissen müssen in dem Moment, in dem man einfach unterschrieben hat und schon wusste das man nichts an der Wohnung machen will. 8-)
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Prinz
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Re: Rechtliche Grundlage - muss ich wirklich Streichen?

Beitrag von Prinz »

letzter Status:

sieht ganz gut aus soweit!
Bedingung vom Vermieter war, dass Yasmin aus der Wohnung so raus kann, wenn der Nachmieter statt 400€, 550€ kaution zahlt und der neue Mieter ihm im Mietvertrag unterschreibt das die Wohnung renoviert übergeben wird (dies ist auch schon geschehen. Neuer Nachmieter brauchte dringend eine Wohnung und hat den Mietvertrag anscheinend schon unterschrieben)

Besser Hälfte hat hat dann schriftlich mit dem Nachmieter festgehalten das die Wohnung un renoviert und un gestrichen übergeben wird. Dafür hat sie die Möbel etwas günstiger bekommen.

Bin mal gespannt ob sie so jetzt aus dem ganzen ohne weitere Hürden raus kommt. Im Grunde sind sich alle Parteien einig und haben ihr Einverständnis gegeben.
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