ab nächsten Monat zieht meine bessere hälfte zu mir nach Köln und hat Ihre Wohnung in Münster gekündigt. Nach über sieben Jahren ohne irgendwelche Probleme mit dem Vermieter, stellt der sich jetzt etwas quer und will auf kosten von Yasmin die Wohnung hier und da auf vorder man bringen lassen habe ich das Gefühl und keinen Nachmieter akzeptieren...
1. Wohnung muss KOMPLETT neu gestrichen übergeben werden?
2. letzte Woche ist die Klo Spülung Kaput gegangen, muss laut Vermieter auf eigene kosten repariert werden
3. andere Kleinigkeiten wie: Steckdose und hier und da was am Putz
zu 1. Gibt es nicht relativ neues Urteil (1-2Jahre alt) das Wohnungen nicht mehr gestrichen übergeben werden müssen
zu 2. wenn nicht durch Gewalt sondern durch Verschleiß so eine Spülung Kaput geht, muss nicht der Mieter die Kosten übernehmen
Online Focus 09.2007:
Mietvertrag... Bereits im vergangenen Herbst hatte das Gericht entschieden, dass die Renovierungsklausel unwirksam ist, wenn starre Fristen festlegen, wann der Mieter streichen muss (Az. VIII ZR 52/06). Derart ungültige Klauseln lesen sich meist so: „Die Arbeiten sind ab Mietbeginn in Küchen, Bädern und Toiletten spätestens nach drei Jahren, in Wohnräumen, Schlafräumen, Dielen spätestens nach fünf Jahren und in sonstigen Räumen spätestens nach sieben Jahren zu tätigen.“ Nach Auffassung des BGH sind solche Formulierungen zu unflexibel und damit ungesetzlich.
Seite 4:
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Seite 5:
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Im Grunde habe ich nicht die Zeit und Lust mich mit sowas zu beschäftigen und würde auch die 1 Zimmer Wohnung - 20m² streichen und mich nicht großartig damit ärgern, aber nach der Aussage vom Vermieter zur Yasmin:
"Wenn Sie die Spülung nicht selber zahlen, dann finde ich schon was anderes in der Wohnung um die Kaution oder einen teil zu behalten"
will ich erst einmal wissen ob ich im Recht bin oder nicht, wenn ich die Wohnung nicht streiche & die Klo Spülung nicht selber repariere...
Was meint Ihr? Ist der Vermieter im Recht oder Unrecht? Anwälte an die Front - Round 1