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Rechtsberatung gebraucht - Einstweilige Verfügung

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 11:41
von iob
Angenommen, jemand klaut mir was - was muß erfüllt sein das ich so ne einstweilige Verfügung beantragen kann um es "sicherzustellen" bis die Rechtslage geklärt ist?

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 12:25
von DeMohn
1. Die einstweilige Verfügung musst du beim Amtsgericht einholen.

2. "Er" darf nicht innerhalb 2 Wochen Einspruch einlegen.

Fürn Rest frag Ed :-)

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 14:14
von Ed
Nix gibt's! Und gebrauchte Rechtsberatung schomma garnich!

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 14:36
von Passagier57
Was ist denn geklaut worden? Anzeige? Sicherstellung durch Polizei?

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 17:10
von iob
Polizei macht schonma garnix. Staatsanwalt hat auch kein Interesse das weiter zu verfolgen

Gerüst ist geklaut worden, wert ca. 5000 euro.


Das muß wohl alles zivilrechtlich geklärt werden... Kein plan warum das alles so kompliziert ist.

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 18:27
von Passagier57
Hmm, naja, da ist die Zurodnung Gerüst --> Eigentümer schlecht möglich...

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 19:56
von Tong
aehm mooooment mal, da gabs doch mal sone Geschichte "im Interesse der Öffentlichkeit" und der unterlagen ja schon Straftaten die knapp ueber 50 € lagen... gibts das nich mehr ? Wenn ich jetzt nen Ring beim Juwelier klaue dann steht da die Kripo auf der Matte und ermittelt... aehm naja in PASSAU ;)

Sind 5000€ nich genug nen Anwalt zu beauftragen ?

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 20:05
von iob
Doch, klar, anwalt ist ja beauftragt. Die Frage ist halt welche rechtsmittel zum einsatz kommen dürfen :P ist alles sehr abenteuerlich atm bei uns in der firma. Naja mal schauen wie sich die gerichte entscheiden.

@ passagier nen kaufbeleg solltest du schon haben wenn du auf einmal nen gerüst hast, oder? :p

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 20:18
von Tong
"EH Scheff ! guggma, habisch funaeh. Machmaer transportiehrä nach Prag ??"

Verfasst: Di 21. Jun 2005, 23:57
von iden
Ich hab mal was von nem Fall im TV gehört, da ham se einen die Garage geklaut. Aber das ist mal echt voll der Hammer ... schaut mal bei EBay nach! ;-)

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 09:23
von iob
Also das Deutsche Rechtssystem ist echt voll der Hammer :P. Ich kann ja mal posten was passiert ist wenns alles geklärt ist.

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 09:27
von Spike
iob hat geschrieben:Doch, klar, anwalt ist ja beauftragt. Die Frage ist halt welche rechtsmittel zum einsatz kommen dürfen :P
Sollte das der eingeschaltete Anwalt nicht wissen? 8-)

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 09:40
von PogueMahone
iob hat geschrieben:Doch, klar, anwalt ist ja beauftragt. Die Frage ist halt welche rechtsmittel zum einsatz kommen dürfen :P ist alles sehr abenteuerlich atm bei uns in der firma. Naja mal schauen wie sich die gerichte entscheiden.

@ passagier nen kaufbeleg solltest du schon haben wenn du auf einmal nen gerüst hast, oder? :p
Jo, wenn er aber selber eins hat (incl. Quittung) und die Teile kompatibel sind..... viel Spaß beim nachvollziehen. Wenn eure Teile nicht eindeutig zu identifizieren sind, würd ich mal sagen, dass es am Ende des Spiels 2 Gerüste zu = 0 Gerüste für den Gegner steht

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 09:42
von Passagier57
iob hat geschrieben: @ passagier nen kaufbeleg solltest du schon haben wenn du auf einmal nen gerüst hast, oder? :p
Das Problem ist, du solltest nachweisen können, daß es sich bei dem Gerüst auch um genau Deines handelt

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 09:58
von DeMohn
Wer kann denn sowas?
Ich wüsste gar nichts was ich besitze, wo ich zweifelsfrei BEWEISEN könnte dass es meins ist.
Wie sollte das auch gehen mal abgesehen von Gerätschaften mit Seriennummer?

DD

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 16:19
von iob
Also wir haben jetzt ne eidesstaatliche Erklärung von dem das er das gerüst seit ca. 20 Jahren hat. Fakt ist, einige Teile gibts erst seit 10 Jahren (lt. Hersteller).

Er hatte auch schon behauptet das er sich das gerüst bei uns "Ausgeliehen" hat.

Der Typ mit Gerüst ist nen sehr sehr ausgebuffter Ex-Mitarbeiter. Laut Aussage von nem anderen Mitarbeiter hat der auch massig Firmenwerkzeug bei sich zu Hause in der Garage... (-:. Kein Plan ob man da rankommt...

Auf der Baustelle von denen war auch ne Kabeltrommel mit unseren Firmenlogo z.b. :P. Naja mal schauen was draus wird.

Der Hammer - der Typ hat schon die Rente durch - ist aber keine 50 - hat bis vor nem Jahr noch hier gearbeitet. Sozialschmarotzing as its best. Denn Neben der Arbeitsunfähigkeitsrente (oda ka was er kriegt, irgendsowas) arbeitet er halt doch noch (illegal?) weiter.

Mal schauen ohne Meister darf man eigentlich garnich in dem Bereich arbeiten. Mal die Handwerkerschaft anrufen....


Meine erste Frage bezog sich darauf ob man eine Einstweilige Verfügung gg den Typen als ersten Schritt hätte erwirken können - bei uns ging das (schlechte rechtsberatung?) irgendwie nen anderen, falschen weg :p.

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 17:27
von iden
hassu keine baubilder wo zweifelsfrei das gerüst zu sehen ist was euch geklaut worden ist? dann kann die polzei doch den vergleich daraus ziehen? soweit ich weiss sind doch bilder, auser Polareud oder wie des geschrieben wird :-) ) gerichtilich als Beweismittel zugelassen oder?

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 17:34
von Ed
Polareud? :rofl2: Paraneud!

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 17:50
von iden
arsch :P

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 17:55
von Ed
..bei der Arbeit! :D

Verfasst: Mi 22. Jun 2005, 20:48
von iob
Och bilder haben wir genug.

Polizei interessiert sich äußerst wenig für den fall. Staatsanwalt auch. Das muß man wohl alles selber zu gericht tragen.

Polizei hats ja schon alles aufgenommen.

Verfasst: Do 23. Jun 2005, 02:42
von Passagier57
deus hat geschrieben:hassu keine baubilder wo zweifelsfrei das gerüst zu sehen ist was euch geklaut worden ist? dann kann die polzei doch den vergleich daraus ziehen? soweit ich weiss sind doch bilder, auser Polareud oder wie des geschrieben wird :-) ) gerichtilich als Beweismittel zugelassen oder?
Ja, schön, was sieht man dann auf dem Bild? Ein Baugerüst wie tausende andere auch. Das bringt nix.
Einen zweifelsfreien Eigentumsnachweis kann man nur mit Individual-Nummern i.V.m. dem Kaufbeleg führen, was bei Gerüsten flach fällt.

Verfasst: Do 23. Jun 2005, 08:32
von iob
Naja, wie gesagt, so ein Baugerüst hat hier in der Gegend keiner - und irgendwo muß das Gerüst ja auch herkommen, im Baumarkt kriegt man sowas ja nicht. Und da er keine Firma benennen kann wo er es her hat...

Außerdem sind da auch Identifikationsmerkmale drin (Schlagzahlen z. B.).

Schaun mer mal.

Verfasst: Do 23. Jun 2005, 08:57
von PogueMahone
iob hat geschrieben: Außerdem sind da auch Identifikationsmerkmale drin (Schlagzahlen z. B.).

Schaun mer mal.
Zahlen benutz ich hier auch ;). Beim nächsten Gerüst eben ein Brandzeichen pro Träger vom Stift aufbraten lassen und du kannst nachweisen, dass die Teile von euch sind.
Ob es die einige Teile erst seit 10 Jhren gibt ist doch Latte. Wurden eben nachgekauft (bei ner Auktion z.b.). Momentan müßt ihr nunmal nachweisen, dass es euer Gerüst ist und das sieht ohne eindeutiges Merkmal nunmal schlecht aus :(

Verfasst: Do 23. Jun 2005, 21:01
von Passagier57
Schlagzahlen kenn ich nur vom :prost: :D