Seit Januar 2002 gibt es die private Zusatzversicherung zur Altersvorsorge. Der Staat verteilt dafür Fördergelder – und nur wer den Paragraphendschungel durchdringt, kommt in den Genuss dieser Zuschüsse.
Doch auch wer das Kleingedruckte bei der Riester-Rente durchschaut, sollte sich eine Vertragsunterschrift gut überlegen: Zahlreiche Fußangeln hindern beim Einstieg in die Privatvorsorge.
Lückenbüßer:
Deckt die Riester-Rente die komplette Versorgungslücke - also den Unterschied zwischen letztem Nettolohn und der Monatsrente?
Nein. Die "alte"Lücke von ca. 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens bleibt weiter bestehen. Mit der Privatvorsorge wurde die gesetzliche Rente noch einmal um drei Prozent gekürzt. Die Riester-Rente stopft nur dieses neue Loch.
"Mallorca-Rente":
Können Versicherte ihre Riester-Rente auch im Ausland bekommen?
Teilweise. Sie können die Zusatzrente zwar einstreichen, müssen aber 15 Prozent Abschlag für Zuschüsse und Steuervorteile zahlen. Der Grund: Die Zusatzrente ist erst beim Bezug der monatlichen Zahlungen zu versteuern ("nachgelagerte" Besteuerung). Weil aber im Ausland lebende Deutsche nicht hierzulande steuerpflichtig sind, liefe die Regelung ins Leere. Somit hätte dieser Personenkreis einen doppelten Vorteil: Einerseits bekäme er Fördermittel, andererseits müsste er keine Steuern berappen.
Graue Panther:
Lohnt sich das Riester-Modell auch für ältere Versicherte?
Wegen kurzer Laufzeiten und dem damit verbundenen geringen Zinseszinseffekt ist der Sparaufwand für Ältere selbst mit den staatlichen Zuschüssen zu hoch.
Frühstart:
Sollten junge Versicherte auf die Riester-Rente setzen?
Der Zinseszinseffekt ist für junge Rentensparer hoch und deshalb wäre der Sparaufwand relativ gering. Aber: Junge Leute profitieren genau aus diesem Grund auch bei nicht "Riester-geförderten"Anlagemöglichkeiten. Weil viele dieser Produkte höhere Renditen versprechen, sind sie für junge Leute interessanter.
Nachlass:
Werden Hinterbliebene durch die private Altersvorsorge abgesichert?
Beim Tod eines Versicherten erhalten seine Erben das angesparte Kapital, sie müssen jedoch die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Ausnahmen gibt es nur, wenn vereinbart wurde, die Leistungen an die Hinterbliebenen in Rentenform auszubezahlen. Lediglich Ehegatten können das Vorsorgekapital ihres verstorbenen Partners auf ihren eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen lassen.
Abkürzung:
Erhalte ich die staatliche Zulage auch für meine bestehende Lebensversicherung, wenn ich sie in einen Riester-Vertrag übertrage?
Nein. Die klassische Lebensversicherung lässt sich nach derzeitigem Stand nicht Riester-tauglich umwandeln. Denn eine der Bedingungen für ein förderfähiges Alterssparmodell lautet: Die Kosten für den Abschluss müssen sich auf mindestens zehn Jahre verteilen. Bei der klassischen Lebensversicherung ist das nicht der Fall, denn die komplette Provision für den Abschluss wird am Anfang gezahlt. Anbieter, die anderes behaupten, sind unseriös!
Gewinnhoffnung:
Garantiert die Produkt-Zertifizierung interessante Renditen?
Nein. Die staatliche Zertifizierung bestätigt nur, dass Anlageprodukte alle formalen Anforderungen erfüllen. Sie sagt aber nichts über die Ertragschancen aus.
Pfand:
Kann ich die Versicherungspolice abtreten, z. B. um Kredite abzusichern?
Nein. Es ist verboten, die Police abzutreten. Dazu können Schuldner z. B. eine Lebensversicherung nutzen.
Job weg:
Was ist, wenn ich arbeitslos bin?
Einzahlungen und staatliche Hilfe sind zwar auch dann möglich. Das Problem: Meistens fehlt Arbeitslosen das Geld für Zusatzvorsorge - und es wird teuer, aus einem abgeschlossenen Vertrag wieder herauszukommen.
Notlage:
Was kann ein Beitragszahler tun, wenn er finanzielle Probleme bekommt?
Dann kann er den Vertrag entweder beitragsfrei stellen oder auflösen. Beim Freistellen bleiben die Fördermittel erhalten. Löst der Versicherte den Vertrag aber auf, hat er die bis dahin erhaltenen staatlichen Zulagen samt Zinsen zurückzuzahlen. Auch das Finanzamt meldet sich und fordert die Steuergutschriften zurück. Und es kommt noch schlimmer: Das Vertragsunternehmen ist nicht verpflichtet, das angesparte Kapital vollständig an den Versicherten auszubezahlen - schon ein Drehen an der Gebührenschraube genügt ...
Immobilie:
Kann ich mit einem Riester-Vertrag mein selbst genutztes Eigenheim finanzieren?
Beschränkt. Das komplizierte Verfahren heißt "Entnahmemodell"und gilt nur, wenn ein Sparer selbst genutztes inländisches Wohneigentum errichten oder anschaffen will. In diesem Fall borgt sich der "Riester-Rentner"von seinem eigenen bereits angesparten Geld zwischen 10 000 und 50 000 Euro. Dieses zins- und steuerfreie Darlehen muss er aber bis zum Renteneintritt (oft das 65. Lebensjahr) komplett wieder in den Vorsorgevertrag zurückgezahlt haben. Nachteile: Mit dem geringen Ausleihbetrag kann man keine großen Sprünge machen. Außerdem dauert es mehr als sieben Jahre, bis ein Kapitalstock von mindestens 10 000 Euro auf dem Riesterkonto eingezahlt ist - und erst dann sind Entnahmen erlaubt. Für den Maximalbetrag von 50 000 Euro ist entsprechend länger zu sparen.
Umleitung:
Kann ich mit der Entnahme auch eine Mietwohnung finanzieren?
Das Entnahmemodell ist für die selbst genutzte Immobilie reserviert. Wer seine Wohnung vermietet oder verkauft, muss alle Zulagen samt Zinsen zurückzahlen.
Anbieterpleite:
Gibt es eine Art "Feuerwehrfonds" zur Absicherung der Riester-Anlage bei einer Versicherung (wie dies bei Bankguthaben üblich ist)?
Fehlanzeige. Der Versicherungsverband beruhigt zwar: "Eine Versicherungspleite hat es noch nicht gegeben", - und wenn der Fall einträte, würden wohl Großkonzerne helfen. Aber: Dies ist keine Garantie, Anleger haften letztlich selbst für ihre freiwillige Altersvorsorge. Wegen der langen Laufzeit vieler Verträge - Rentenbezug erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr - ist größte Sorgfalt auf die Anbieter-Wahl zu legen!
