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Die erste Frage dreht sich um einen Minijob neben dem Hauptberuf. Sofern der Arbeitgeber dem zustimmt, darf der Arbeitnehmer neben seinem (sozialversicherungspflichtigem) Hauptberuf einen Minijob auf 400€ Basis ausführen. Meine Frage ist, ob (im Unterschied dazu, wenn man nur diesen einen Minijob hat) von diesen 400€ irgendwelche Abgaben zu leisten sind z.B. Rentenversicherung, Sozialversicherung (eher nicht), Lohnsteuer, Kirchensteuer & was es da auch immer gibt ^^
Meine zweite Frage dreht sich um "Spritgeld", offiziell glaube ich Wegstreckenentschädigung genannt. Ich arbeite als Werksstudent für bis zu 800€ Brutto bei einem IT Dienstleister. Mir geht es hierbei nicht um die Erstattung von Fahrtkosten zur Arbeit und zurück. Sondern wenn ich während der Arbeitszeit mit meinem privaten PKW Fahrten tätige, so kriege ich 25cent/km von meinem Arbeitgeber am Ende des Monats steuerfrei zu meinem Gehalt hinzu. Der Betrag steht auf der Gehaltsabrechnung und wird ohne Abzüge "durchgereicht". Meine Frage ist, ob man diese Wegstreckenentschädigung auch (steuerfrei) zum Gehalt erhalten darf, wenn man lediglich einen Minijob mit seinem privaten PKW ausführt.