WG- Mündlicher Mietvertrag

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iob
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WG- Mündlicher Mietvertrag

Beitrag von iob »

Moin,

habe atm ein ernstes Problem - habe ein Zimmer zum studieren gemietet und das nur mündlich abgemacht mit dem Vater von meinem mitbewohner - nun will der mitbewohner diesen monat raus, ich stehe aber alleine im mietvertrag mit 3 monatiger kündigungsfrist drin und habe keine lust die wohnung für die zeit dazwischen alleine voll zu bezahlen.. Laut bgb gilt eine 3-monatige kündigungsfrist - aber recht haben und recht bekommen sind immer 2 sachen.

Wer kann ein paar tipps geben? =)

Schrifliche Kündigung habe ich noch keine bekommen, aber er hat mir schon geld überwiesen (ein mietverhältnis liesse sich also nachweisen).
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Schnuffz
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Beitrag von Schnuffz »

wenn man deinen Post nur verstehen würde...

Wer vermietet an wen ?

Wer steht im Mietvertrag ?

Was ist es für eine Wohnung ?

etc. etc.

S.
Der Sarkast unter den [???]-Zeichen !!!!
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat :)
Ungekrönter Offtopic-Kaiser
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O`Malley
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Beitrag von O`Malley »

Life`s a bitch and so is your Mitbewohner :bigok:

Ich versteh das so:

iob hat mit nem Kumpel vereinbart, dass sie sich die Miete teilen. Nein, kein Kumpel, mit nem Vater von seinem Mitbewohner...im folgenden Text kurz "Kumpel" genannt. Kumpel war clever und steht nicht im Mietvertrag, zahlt aber die Hälfte der Miete an iob. Dieser steht jedoch dafür alleine vor dem Vermieterhai gerade. Nun ist Kumpel Kumpel raus und iob noch drin und zahlt statt 1/2 nun 1/1 der Miete.

Das typische Prob bei mündlichen Verträgen: Nachweisbarkeit. Auch das Geld mal überwiesen wurde, bedeutet nicht unbedingt, dass ein Mietvertrag zu Grunde liegt. Wenn Kumpel schlau ist, fällt ihm schon eine gescheite Begründung ein.

Kurz: Keine Schriftform, kaum Chancen auf Kohle für 3 Monate. Es sei denn, Kumpel ist ein Freund der Ehre und erinnert sich an den mündlichen Mietvertrag. Das wär dann nur anständig von ihm. Vor Gericht würde ich nicht gehen. :grummel:
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Ashen-Shugar
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Beitrag von Ashen-Shugar »

Wie o'malley sagt: mündliche Verträge sind an sich bindend, aber das mit dem Beweisen wird komplizierter. Ich würde alles daran setzen, das ohne Rechtsstreit zu klären.
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iob
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Beitrag von iob »

Also - ich habe die Wohnung gemietet. Mit seinem Vater hab ich das mündlich besprochen (Sprich, sein Sohn wohnt als WG Mitbewohner bei mir mit, er zahlt die hälfte der Mies und Stromkosten, er leistet eine Kaution in einer bestimmten Höhe).

Die Kaution hab ich vom Vater auch schon erhalten. Nun hat seine Familie mich eingeschüchtert, er meinte wir haben keinen Mietvertrag, er zahlt mir keinen Cent mehr, ich soll mir einen anderen Mitbewohner suchen. Ich bin atm geneigt, auf eine schriftliche Kündigung zu warten, wie das BGB es vorsiehrt - das Mietverhältnis an sich ist ja klar Beweisbar (Ich habe ne Überweisung auf mein Konto, der Name steht auf dem Briefkasten etc).
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O`Malley
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Beitrag von O`Malley »

Das ist alles offensichtlich, aber ist es vor Gericht nachweisbar und willst Du wegen drei halben Mieten vor Gericht? Ich finde es auch ärgerlich und asozial von dem Papa, aber versuch es doch mal mit einem Hinweis auf eine juristische Beratung. Vielleicht lässt er sich einschüchtern.

Alternativ kannste ja den Hintern schwingen und suchst Dir nen neuen Mitbewohner. Da gibt es doch sicher Potential. :) Möglicherweise bekommst Du dann einige Monate doppelt Miete
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O`Malley
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Beitrag von O`Malley »

Ich war grad da, wo man(n) die besten Ideen hat und bei der zweiten Wurst fiel mir was ein.

Gilt die Kündigungsfrist überhaupt für Untervermietung? Im Grunde Du bist Du doch allein der Mieter aus dem Vertrag.
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Spike
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Beitrag von Spike »

Normal hätte iob doch einen Untermietervertrag mit dem "Kumpel" machen müssen. Seine Frage war ja nun ob die mündliche Zusage des Vaters als Mietvertrag angesehen werden kann. Da nix schriftliches über Kündigungsfristen etc vereinbart wurde ... hat er wohl Pech gehabt. Allerdings weiß ich nicht ob "der mündliche Vertrag" vor Gericht standhalten würde, und dann noch mit Kündigungsfrist. Da steht ja dann Aussage gegen Aussage.
„Wissen ist Nacht!“
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Labbeduddel112
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Beitrag von Labbeduddel112 »

Gib ihm einen Arschtritt, tausch das Schloss aus und verbrenn ein Passbild von Ihm!!

Auf so Penner als "Freunde" kann man verzichten!
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PogueMahone
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Beitrag von PogueMahone »

Spike hat geschrieben:Normal hätte iob doch einen Untermietervertrag mit dem "Kumpel" machen müssen. Seine Frage war ja nun ob die mündliche Zusage des Vaters als Mietvertrag angesehen werden kann. Da nix schriftliches über Kündigungsfristen etc vereinbart wurde ... hat er wohl Pech gehabt. Allerdings weiß ich nicht ob "der mündliche Vertrag" vor Gericht standhalten würde, und dann noch mit Kündigungsfrist. Da steht ja dann Aussage gegen Aussage.
Mögen mich die Juristen hier verbrennen und dann mit Katzenkot löschen, aber wenn ich nicht ganz falsch liege, gelten bei einem mündlichen Vertrag, die gesetzlichen Standards, somit auch die Kündigunngsfristen.
Sofern die Überweisungen des "Kumpels" den Vermerk Miete tragen, ist das Beweisen um einiges leichter.

Netter Seitenhieb:
Die Kaution stumpf bis Klärung der Sachlage einbehalten und dann ne Rechnung aufstellen, die genau 55 Cent übrig läßt.... die gehen dann für Porto drauf :D


Wie lange habt ihr denn zusammen gewohnt? Liest sich irgendwie, als ob das noch vor Einzug ist.
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iob
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Beitrag von iob »

So ziemlich Am 16.09 einezogen, am 04.10 sagt er mir "Achja, ich ziehe aus, wir haben ja keinen Mietvertrag, sei doch froh das ich überhaupt vorher bescheid sage".

Das ganze verhalten vom dem ist ziemlich :gelb:

Hab das jetzt so geklärt: Wohnung ist zum 31.12 gekündigt (Die Wohnung ist nämlich nicht soo der hit, keine direkte nähe zur Uni, eher zwielichtiges Viertel etc. war ne Notlösung),

ich hole mir nen Nach-unter-mieter bis zum 31.12 den die organisiert haben (sind komischerweise ganz leicht zu finden diese Nachmieter).

Für alle also ne Runde sache. Aber die Art und Weise *WIE* das passiert ist ist natürlich unter aller Kanone. Eigentlich sollte ich Schmerzensegld verlangen.

Ein "Achja, ich will hier ausziehen, ich werd mal schauen das ich einen Nachmieter finde..." wäre iregndwie viel cooler gewesen. =).
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Antares
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Beitrag von Antares »

WG eben ;)
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