Rechtsfrage zum Thema KfZ-Steuer

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Labbeduddel112
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Rechtsfrage zum Thema KfZ-Steuer

Beitrag von Labbeduddel112 »

Huhu liebe Anwälte, Richter, oder sowas in der Art!

HAb eine Frage: Darf eine Zulassungstelle dich zu einer Einzugsermächtigung zwingen?


Meine Kollegin erzählte mir gerade, das sie Ihr neues Auto nur zulassen konnte, wenn sie eine Einzugsermächtung erteilt.
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Ed
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Beitrag von Ed »

Wäre mir jedenfall neu.

Mit freundlichen Grüßen

[???]Ed_Rock-UC-
Rechtsverdreher
pwnEd.
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Spike
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Beitrag von Spike »

Kann ja sein das da jede Zulassungstelle anders verfährt.
Aber was hat das mit der KFZ-Steuer zutun? Das läuft doch garnicht über die Zulassungstelle, sondern die geht doch über das Finanzamt.
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Hunter
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Beitrag von Hunter »

Ich hab Anfang des Jahres mal einen Bericht im Radio gehört, dass man wohl in Hessen nur noch mit Einzugsermächtigung Autos zulassen kann, weil viele ihre Kfz-Steuer nicht zahlen...
Ob das eine rechtliche Grundlage hat, k.a.

http://www.freiensteinau.de/rathaus/Zul ... 010104.htm
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Spike
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Beitrag von Spike »

rofl.
Also als ich mal versäumt hatte, meine KFZ-Steuer innerhalb der 1-Wochenfrist zu überweisen, kam direkt ein Mahnbescheid wo so lustige Belehrungen wie Pfändung bei der Bank etc drinstanden.
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Labbeduddel112
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Beitrag von Labbeduddel112 »

Spike hat geschrieben:Kann ja sein das da jede Zulassungstelle anders verfährt.
Aber was hat das mit der KFZ-Steuer zutun? Das läuft doch garnicht über die Zulassungstelle, sondern die geht doch über das Finanzamt.
Jo, aber wie dem Link von Hunter zu entnehmen ist,
..von einem eigenen Bankkonto erteilt. Ausnahmen sind nicht vorgesehen....
Das heist, wenn du auf der Zulassung die Einzugsermächtigung verweigerst, kannste deine Karre nicht zulassen....

Das finde ich eine Schweinerei! :o
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Hunter
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Beitrag von Hunter »

Beschwer dich beim Finanzbeamten deines Vertrauens :D
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PogueMahone
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Beitrag von PogueMahone »

hmm skurill....

http://www.hmdf.hessen.de/finanzen/wiss ... rdnung.pdf

scheint ne Art Testlauf zu sein. As far as I know, ist der Fahrzeughalter verpflichtet seinen Steuern pünktlich zu zahlen. Die Bescheide, die da so kommen sind bereits Mahnungen.....
Ich hab das aber auch immer vergessen und erst auf die Bescheide reagiert.
Geht wohl drum, den Arbeitsaufwand zu minimieren. Heißt aber auch :
Kein Konto - Kein Auto
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Spike
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Beitrag von Spike »

PogueMahone hat geschrieben:As far as I know, ist der Fahrzeughalter verpflichtet seinen Steuern pünktlich zu zahlen. Die Bescheide, die da so kommen sind bereits Mahnungen.....
Ach, und ich soll mir jedes Jahr aus den Fingern saugen wieviel Steuern ich zahlen soll?
Ich glaub bei uns ist das 5 € teurer geworden oder so im Vergleich zum Vorjahr.
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Striker
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Beitrag von Striker »

Hab da auch ne Frage :D

Vielleicht kann mir ja die auch einer beantworten...

Wie hoch ist der Betrag beim Taschengeld Paragraph?

Vielleicht weiß das ja einer ^^
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PogueMahone
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Beitrag von PogueMahone »

Spike hat geschrieben: Ach, und ich soll mir jedes Jahr aus den Fingern saugen wieviel Steuern ich zahlen soll?
Ich glaub bei uns ist das 5 € teurer geworden oder so im Vergleich zum Vorjahr.
Jupp musste. Kannste aber auch errechnen lassen. Wichtig war halt nur, dass Du den Kram bei Fälligkeit selbstständig bezahlst...
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Tempel
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Beitrag von Tempel »

Also ich habe letztens einen Bescheid bekommen für den Zeitraum 15. Februar 2003 bis 14. Februar 2004, also nicht rückwirkend....
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PogueMahone
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Beitrag von PogueMahone »

von Rückwirkend war auch nicht die Rede. Wie lautet den die Überschrift????
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GUL[TRI]
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Beitrag von GUL[TRI] »

Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, eine Einzugsermächtigung zu verlangen. (Gesetzliche Grundlage laut Kfz-Steuer-Gesetz, was n Bundes-Gesetz is). Allerdings ist die Erhebung der Kfz-Steuer Ländersache. Weil die Zahlungsmoral so schlecht geworden ist, lassen sich die Länder halt immer neue Sauereien einfallen, um die Steuer zu bekommen. In Hamburg muß man z.B. die Steuer beim Kauf eines PKW sofort beim Händler auf den Tisch legen, der den Steuer-Bescheid für das Finanzamt erstellen muß und den Eintreiber für die spielen muß.

Zum Taschengeldparagraph:

Minderjährige, die das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass sie ohne Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters (meist Eltern) nur solche Rechtsgeschäfte vornehmen können, die ihnen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen. Rechtlich nachteilige Verträge, die der Minderjährige ohne Einwilligung abschließt, sind schwebend unwirksam und werden nur mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung abgeschlossener Vertrag gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn "der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind". Dies regelt § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph. Die Vorschrift hat bei den Kleingeschäften des täglichen Lebens (Essen, Kleidung etc.) ganz erhebliche Bedeutung. Die Wertgrenze, bis zu der Rechtsgeschäfte des Minderjährigen ohne weiteres wirksam sind, dürfte bei ein paar 100 EUR (z. B. kleine Stereoanlage) liegen, wobei es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Weitestgehend unerheblich sind bei der Beurteilung die Vermögensverhältnisse des Jugendlichen. So kann er durchaus mit "normalen" Einsätzen Lotto spielen - über einen eventuellen Gewinn in beträchtlicher Höhe kann er hingegen nicht ohne weiteres frei verfügen. Kreditgeschäfte des Jugendlichen fallen, mögen die Raten auch noch so gering sein, nicht unter den Taschengeldparagraph.

Alle Klarheiten beseitigt ? :)
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SHARK
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Beitrag von SHARK »

hehe Gunner :P Langeweile? :D
Der Vorteil der Klugheit ist, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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GUL[TRI]
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Beitrag von GUL[TRI] »

Nö wieso ? :)
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