Verfasst: Do 27. Jun 2002, 08:02
Hab ich in nem Newsletter bekommen, die Admins der Clans sollten mal ihre Gästebücher checken:
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Urteil: Website-Betreiber haften für Gästebucheinträge
Wer eine Homepage mit Gästebuch betreibt, tut gut daran, dieses regelmäßig nach eventuell rechtswidrigen Eintragungen zu überprüfen. Das Landgericht Trier befand in einem aktuellen Urteil, dass sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Eintragungen zu eigen macht und daher eventuell rechtswidrig handelt.
(pe)
http://www.justiz.rlp.de
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DD
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Urteil: Website-Betreiber haften für Gästebucheinträge
Wer eine Homepage mit Gästebuch betreibt, tut gut daran, dieses regelmäßig nach eventuell rechtswidrigen Eintragungen zu überprüfen. Das Landgericht Trier befand in einem aktuellen Urteil, dass sich der Betreiber nach Ansicht des Landgerichtes Trier den Inhalt der Eintragungen zu eigen macht und daher eventuell rechtswidrig handelt.
(pe)
http://www.justiz.rlp.de
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