Es ist vollkommen normal, dass nach Ablauf des Produktzyklus ein gleichwertiges Produkt angeboten wird. Das hat überhauptnichts damit zu tun, dass ein Vertrag nicht erfüllt wird, sondern einfach damit, dass im Hardware Bereich 2 Jahre nunmal eine Ewigkeit sind und es absehbar ist, dass es die Karte dann einfach nicht mehr gibt.
Sicher ist das im Hardwarehandel gang und gebe. Rechtens ist das jedoch
nicht. Wenn du dich darauf einläßt, deine Sache. Das ist dann aber deine Kulanz dem Händler gegenüber. Du hast einen Kaufvertrag (Rechnung) wo genau drin steht, was du dir gekaufst hast.
Du kannst nicht einfach Grafikkarte X ordern und der Händler liefert dir dann absichtlich die defekte Grafikkarte X und tauscht gegen Y aus und sagt, ätsch bätsch, X gibts nicht mehr.
Alleine der Beweis "die Karte gibt es nicht" - wenn es denn per agb regelbar wäre - ist nicht zu führen. Auf ebay oder im Flohmarkt findest du bestimmt noch tausende dieser Karten, welche der Händler einfach als Ersatz liefern könnte.
Die Frage wäre auch, wieso der Händler nicht genug Austauschkarten auf Lager hält. Also wieso das auf Lasten des Kunden gehen soll, das der Händler zu blöd ist genug Karten vorrätig zu haben...
Also selbst *wenn* man sowas per Agb regeln *könnte* (was ich bezweifle - die Vertragserfüllung / Gewährleistung kann man nicht aushebeln, guck ins AGB Recht) wäre die immernoch in der Form ungültig, weil es 1. die Graka noch gibt und 2. es die Schuld des Händler ist, keine Grakas auf Lager zu haben.
Und selbst wenn du die letzte geforce 9800 auf der erde geliefert bekommen hast *und* es keine weiteren karten mehr gibt - alle anderen wurden vernichtet - mußt du dann afaik immer noch keine "ersatzkarte" nehmen - dann wird der kaufvertrag afaik unmöglich und rückabgewickelt. Du bist auf gar keinen Fall dazu verpflichtet, irgendwelche Ersatzlieferungen, welche du niemals haben wolltest, anzunehmen. Du hast in dem mein ich sogar recht auf schadensersatz. Da müßte man aber mal ins bgb gucken.
Außerdem: Welche AGB denn genau? Wir wissen noch nicht einmal, wo er gekauft hat. Amazon, KM und Mindfactory haben so einen passus (wohl aus gutem Grund) garnicht in de AGB. Branchenüblich scheint sowas also auch nicht zu sein. Es heißt ja auch allgemeine geschäftsbedinungen und nicht überraschende geschäftsbedinungen

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Jupp, ich denke auch, dass er seinen Vertrag mit einem gleichwertigen Ersatz erfüllt... da wird man nix dran rütteln können...
Das kommt drauf an, was auf deiner Rechnung steht. Steht da "High End Grafikkarte" drin oder steht da ne genaue Typenbezeichnung? Wenn du "High End Grafikkarte" gekauft hast kann der dir natürlich alles mögliche mitgeben. Also wenn man mir ne Geforce 9800 verkauft hat will ich auch eine einwandfreie Geforce 9800 kriegen und nicht eine beliebige andere. Ich geh ja auch nicht nen Auto bei Mercedes kaufen und bei nem Motorschaden geben die mir auf einmal nen *gleichwertigen* Audi als Ersatz mit.
Ich würde in dem Fall echt mal einen Blick ins BGB werfen. Die Gesetzeslage ist ziemlich klar.
da wird man nix dran rütteln können... die Frage ist aber hier eher, ob es ein gleichwertiger Ersatz ist...
Das ist für relativ einfach, vergleich die Kaufpreise der Karten - wenn der gleich ist, ist es gleichwertiger Ersatz. Wenn die neue karte auch nur einen euro billiger ist würde ich sagen: nicht gleichwertig. Schließlich könntest du anstatt der Karte ja auch das Geld kriegen.
Wie gesagt, ich hab das Geld zurück gekriegt nach einem Jahr. Man muß halt nur auf sein Recht pochen.
Also: Meine Empfehlung an Labberdudel: Wenn du in der Gewährleistung bist, fordere dein Recht auf eine einwandfreie Lieferung (Nachbesserung) ein. Wenn die das nicht gebacken kriegen mach einen Rücktritt, dann holste dir vom Geld ne aktuelle Graka. Denn die Graka, welche die dir geschickt haben wolltest du wohl nicht haben?!