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Neue Regelung bei E-Mail Signaturen?

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 10:48
von Krallzehe
Ein Kooperationspartner hat mir gerade folgendes geschickt:
hiermit möchten wir auf eine Gesetzesänderung hinweisen, die für Sie von besonderer Bedeutung ist.

Nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

vom 10. November 2006 sind ab dem 01.01.2007 Kaufleute verpflichtet, die bisher nur auf dem Geschäftspapier geforderten

Angaben auch in sonstigen Geschäftsbriefen (z.B. Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc.) zu machen.

Von dieser neuen Regelung sind insbesondere E-Mails betroffen. Ab sofort sind Sie daher verpflichtet, auch in E-Mails den

vollständigen Namen und den Sitz der Gesellschaft, die Handelsregisternummer und den vollständigen Namen der

vertretungsberechtigten Organe anzugeben. Da bei Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschrift ein Zwangsgeld von

bis zu 5.000,00 EUR droht und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verstoß gegen diese gesetzliche Vorschrift

als wettbewerbswidrig (mit der Folge einer möglichen Abmahnung durch Wettbewerber) angesehen wird, wird

dringend empfohlen, die neue Regelung zu beachten.
Stimmt das so? Weiß hier jemand etwas darüber?

Danke schonmal.

Verfasst: Mo 29. Jan 2007, 11:04
von Spike
Hat der "Kooperationspartner" dazu auch einen Link? Wäre mir nämlich neu.

http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/SignatG.htm

P.S.
Hier die Heise News dazu, evtl hilft dir das weiter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183

Verfasst: Di 30. Jan 2007, 20:41
von elGuN
Wir haben heute auch in der Firma eine Rundmail darüber bekommen.

Quellen:
http://promio.net/red.php?r=951362942096&lid=12920&ln=4
http://promio.net/red.php?r=951362942096&lid=12920&ln=5

gruss, elli

Verfasst: Mi 31. Jan 2007, 21:34
von iden
Wir ebenfalls. Ist auch schon umgesetzt

Verfasst: Do 1. Feb 2007, 12:01
von Krallzehe
Ah ja ok, vielen Dank! :)