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Bilderrechte auf Homepages

Verfasst: Mi 15. Jun 2005, 11:24
von Labbeduddel112
Tach zusammen!

Ich suche nach Gesetzen, die das abbilden von Personen auf Webseiten behandeln. Momentaner Fall: es geht um die HP der Feuerwehr. Bilder von Erwachsenen (Feuerwehrleuten) sind kein Problem, da sie "Personen des öffentlich...*dings*" sind. Aber wie sieht es mit den Kindern aus der Jugendfeuerwehr aus? Brauchen wir da eine Unterschrift der eltern?

Danke schon mal.

PS: Google find ich nix gescheites!

Verfasst: Mi 15. Jun 2005, 11:47
von Ashen-Shugar
Ums mal ganz einfach zu sagen: schreib hin, dass du auf Wunsch Bilder entfernst und tu das dementsprechend auch. Dann sollte das Ganze problemlos laufen.

Verfasst: Mi 15. Jun 2005, 12:01
von Spike
Bei Publikationen ist es so, das alle abgebildete Personen um Erlaubnis gefragt werden müssen. Da ihr keinen Profit damit macht, und es sich auch noch um Bilder einer öffentlichen Veranstaltung (?) handelt sollte dies kein Problem sein.

Ein Hinweis wie Ashen ihn vorgeschlagen hat schadet da sicher nicht.

Übrigens pflege ich die Webseite des DFV ;)

Verfasst: Mi 15. Jun 2005, 12:06
von Ed
Streng genommen müsstet du jeden fragen, wegen des Rechts am eigenen Bild. Denke aber auch, dass es wie von Ashen vorgeschlagen hier OK sein dürfte.

Verfasst: Mi 15. Jun 2005, 13:03
von Tong
Ich denke mal die Sache mit der "Veranstaltung" isn guter Ansatz, vielleicht klaert das hier einiges:

http://www.drehscheibe.org/ol-presserec ... tfadenID=1

Verfasst: Do 16. Jun 2005, 15:34
von joker242
Ed hat geschrieben:Streng genommen müsstet du jeden fragen, wegen des Rechts am eigenen Bild. Denke aber auch, dass es wie von Ashen vorgeschlagen hier OK sein dürfte.
*edzustimm*
aber übertreib es nicht mit schnappschüssen.
sonst regen sich vielleicht irgendwann eltern über dich auf...

*denelternEDalsanwaltempfehl* :vertrag:

Verfasst: Do 16. Jun 2005, 15:39
von joker242
ach ja, nochwas:
"personen des öffentlichen interesses" sind deine feuerwehrkumpane nur im einsatz.
also bilder davon sind quasi immer ok.
nur portraitaufnahmen und die veröffentlichung danach sind strafbar.

p.s.: der link von tong gibt gute auskunft über alles.
lies dir das mal durch, labbe.