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Bauernfängerei

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 08:58
von Tempel
Eigentlich sollte ja heutzutage jedem klar sein, daß man nirgendwo etwas geschenkt bekommt - trotzdem habe ich die Befürchtung, daß wieder genügend geistige Tiefflieger sich hier ein "kostenloses PC-Spiel" bestellen, ohne in den AGBs nachgeschaut zu haben, welchen Vetrag sie damit überhaupt eingehen:

http://www.wunsch-spiel.de/rb

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 09:38
von Spike
Schade, ich wollte mir grade Moorhuhn bestellen :lol:

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 11:08
von DeMohn
Mach doch: 79,80 ist ja nicht zu teuer für umsonst oder?

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 15:59
von Cop
Aber irgendwie widerspricht sich die AGB:
[...]
Als Clubmitglied des Spieleclubs erhältst Du pro Monat ein original PC-Spiel ohne Doppellieferungen gleicher Titel.
[...]
4. Beginn der Clubmitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft beim Spieleclub beginnt mit dem Datum des Versands des kostenlosen PC-Spieles. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Clubmitglied jeden zweiten Monat ein weiteres PC-Spiel zugesandt, sodass es insgesamt 6 PC-Spiele zuzüglich dem kostenlosen Ersttitel als Willkommensgeschenk erhält.
So a Schmarn!;)

Wird sie damit nicht ungültig?;)

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 16:19
von Hunter
wahrscheinlich nicht nach dem Recht der Republik Österreich... :schraube:

:D

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 17:56
von Schnuffz
Die ganze Seite kannst du knicken, da die AGBs ind meinen Augen keine rechtswirksame Bindungswirkung entfalten...

Somit sollte man sich das Spiel eigentlich bestellen und auf seine Rechtschutzversicherung hoffen, das würde genial werden...

Leider hab ich keine, ich würds echt machen :)

S.

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 18:24
von Nainkonami
5. Widerrufsrecht & Kündigung:
Das Clubmitglied hat das Recht, seine Clubmitgliedschaft ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Willkommensgeschenks per E-Mail (support@wunschspiel.de) zu widerrufen. Der bereits abgebuchte Lastschrift Betrag wird zurück überwiesen. Das Willkommensgeschenk ist auf Kosten des Clubmitglieds in originalverpacktem Zustand an Wunschspiel.de zurück zu senden.
War ja klar :D

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 19:40
von Spike
Schnuffz hat geschrieben: Somit sollte man sich das Spiel eigentlich bestellen und auf seine Rechtschutzversicherung hoffen, das würde genial werden...

Leider hab ich keine, ich würds echt machen :)
Für das 5€ Spiel lohnt sich das nichtmal, da würd ich mit meiner Zeit was besseres Anfangen.

Verfasst: Mo 13. Dez 2004, 19:42
von Tong
Also dummdreister und noch offensichtlicher is ja nur noch alten Omas die Handtaschen zu klauen. hier ist ihr Geschenk ! Die Kasse is da vorne, sie koennen es zurueckgeben, solange sie nicht bezahlt haben ....

Verfasst: Mi 22. Dez 2004, 15:42
von Spike
Hey, wird man dort nicht mit GTA 2 angelockt?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54545

Verfasst: Mi 22. Dez 2004, 21:42
von Passagier57
Komische Gesetze haben die da in Österreich... :D :stop: