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An unsere Anwälte

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 12:23
von Hoxmen
Also ich war heute beim RWE (STW), wegen einer alten Rechnung von dem vorrigen Haus wo ich wohnte.

Wie man es ja macht, habe ich den Stromzähler und Wasserzähler abgelesen und aufgeschrieben.
Habe es dann dem RWE mitgeteilt und habe eine Zwischenrechnung bekommen. Auf der steht das ich einen betrag von 589,81 € nachbezahlen soll.

So jetzt kommt der Hacken:

Wie ich heute beim RWE war, sagten sie mir das die Abschlußrechnung sich auf 2.025,71 € beleuft. Sie haben alles überprüft es wäre ein Rechen fehler des Computer er hat die offenen Posten angeblich als bezahlte Eibgäge berechnet.

So muß ich jetzt die 2.025,71 € bezahlen oder kann ich jetzt sagen:
ÄTSCH eure schuld ich bezahle nur die 589,81 €.
Die Dame vom RWE sagte mir ich müßte beweisen das die Gelder eingegangen sind.
Stimmt das so ? ? ? ?

Ich bedanke mich schon mal im vorraus bei euch.
MfG
Hoxi

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 12:34
von Ed
Wüsste nicht, wie ein Rechenfehler dich aus der Zahlungspflicht bringen soll? Vertrauensschutz gibt's im Privatrecht zwar auch, aber nicht so...
Jedenfalls hast du Anspruch auf genaue Aufschlüsselung der Kosten. Was du wann bezahlt hast, kannst du ja sicher selbst nachvollziehen.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 12:40
von Hoxmen
jup kann ich, ich selber würde aber lieber nur die 589,81 € bezahlen statt die 2.025,71 €.

Ich denke dennen steht die hohe Summe zu. Kann man da nichts machen, so einen auf EDV fehler ? ? ?

Was kann ich dafür das dennen ihr Rechner das falsch berechnet. ? ? ? so auf dieser Schiene.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 12:42
von Schnuffz
Seh ich genauso, nur leider lässt du offen, in welcher Höhe die Forderungen tatsächlich angefallen sind...

500 oder 2000 ?

Die Dame der RWE hat auch recht, RWE verpflichtet Strom zu liefern, du verpflichtet, zu bezahlen, die Beweispflicht trägt jede Partei für ihre eigene Leistungspflicht....

S.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 12:46
von Schnuffz
Der EDV-Fehler ist m.E. unerheblich, die Forderung entsteht mit Entnahme des Stroms und besteht dann auch in eben der Höhe (2000)....
Wenn Sie dir nun schreiben, 500 Euro und danach feststellen, dass 2000 Euro korrekt ist, ist das maximale, was sie dir anbieten müssen, eine Ratenzahlung...
Dass in der Rechnungstellung ein freiwilliger Forderungsverzicht liegt, kann man wohl kaum annehmen...

S.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 12:54
von Hoxmen
so das habe ich mir schon gedacht. Na ja dann muß ich halt doch zahlen. Schade hätte ja klappen können.

Raten zahlung hat sie mir schon angeboten.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 13:01
von Ed
Schnuffy, bitte nochma das Topic genau lesen! :stinkefinger: :P :D

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 13:31
von Tong
2000 € ?? Haleluja hast du in jedem Zimmer ne Klima stehen ?? Und ich dachte meine Stromrechnung sei hoch ~1200 € / Jahr

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 13:36
von Spike
Ne Tong das ist nur die Nachzahlung! :D
Allerdings auch für Wasser.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 13:49
von Schnuffz
@ Ed, wenn Ihro Gnaden erlauben, zu erklären :

Ich dachte, ich übertakte meinen Titel als Rechtsrefrendar dahingehend, dass ich mich hier auch angesprochen fühle, ohne mich damit gleichzeitig als Anwalt zu titulieren :D

S.

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 13:57
von Ed
Nun gut... ich vergebe ihm. Und nun: hinfort!

Verfasst: Fr 6. Aug 2004, 14:19
von Hunter
Steine... spitze Steine... heute im Angebot... :D