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:hammer:

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 08:15
von Zottliger
:-)

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 09:04
von Labbeduddel112
HM, entweder ist Luft drinne -->entlüften

Oder es ist einfach ein alter Heitzkörper, der "arbeitet" Also sich das Material ausdehnt durch die Wärme.

Sind nur die technischen Ansätze, den Rest müssen unsere Anwälte wissen...

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 09:17
von Spike
Jo Heizung entlüften, besorg dir nen neuen Hausmeister der was kann :D

Verfasst: Mi 17. Sep 2003, 10:30
von Bonzai
Du hast gar ned gesagt was es für ne heizung ist...

aber wenn es heizkörper sind, dann dehnen sich die einfach durch die wärme aus, kann man nix machen...

wenn luft drinne wär, würde es eher blubbern.

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 14:56
von Ashen-Shugar
Mietrecht kann ich mich nicht aus, ich hatte das aber auch und entlüften hat geholfen.

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 15:03
von Ed
Minderung grundsätzlich nur, wenn's ein Mangel ist. Entlüften wäre vorher in der Tat 'n Versuch wert.

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 15:46
von Spike
Auf jedem Fall musst du dem Vermieter eine Frist setzen bevor du Mietminderung machst.

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 15:52
von Zottliger
:-)

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 15:54
von PogueMahone
Bonzai hat geschrieben: wenn luft drinne wär, würde es eher blubbern.
oder plätschern

Frag Deinen Hausbock mal, wann die Heizung mit dem Warmwasser anfängt. Tippe auf 6.00. Da der Durchschnitssbewohner morgens Warmwasser braucht, geht das halt den ganzen Morgen so, bis die Heizung "durchgewärmt" ist. Liegt am Material. Im Winter sollte es weg sein, da dann die Heizund dauernd warm ist.
Ob das nun ein Grund für Mietminderung ist :-?

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 15:56
von Zottliger
:-)

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 16:17
von Ed
Wenn du mindern willst, musst du das gleich tun, sonst verwirkst du dein Recht womöglich. Mach jetzt folgendes: Schreiben an den Vermieter, dass ein unzumutbarer Zustand vorliegt, dass du den Fehler dem Hausmeister angezeigt hast, dieser jedoch nichts daran ändern wollte. Aufforderung an den Vermieter, dass er den Fehler beseitigen lassen muss bis zum _______ (2 Wochen). Freundlicher Hinweis, dass du bei fruchtlosem Fristablauf die Miete angemessen kürzt, also z.B. um 10%. Wenn dann nix passiert ist, Dauerauftrag sofort entsprechend ändern.

Meine Bankverbindung kommt per PM :-P

Verfasst: Do 18. Sep 2003, 16:17
von Spike
Im Sommer sind die Heizungen ja auch meist ganz ausgeschaltet.