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Dialer?

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 18:51
von PogueMahone
Hmm, hat jemand Ahnung was Dialer, deren finaziellen Folgen und den Unwillen der Bezahlung angeht?
Google. schafft da irgendwie nur Müll :)

Problem: Kollegin hat sich irgendwie nen Dialer von ner "Gayseite" eingefangen, die sie aber nicht kannte, ihr Freund sag, er kennt sie auch nicht :D . Glauben wir mal an das Gute im Menschen .....
Also, wie sieht das mit der Bezahlung von "eingeschmuggelten" Dialern, bzw. eventuell (eher unwahrscheinlich) falscher Berechnung durch die Telekom aus ....
Experten an die Tasten bitte ....

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 20:11
von Hunter
Hmm... vielleicht hilft dir das weiter (habs selber nicht gelesen ;))

http://www.dialerschutz.de/home/Recht/recht.html

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 20:35
von Krallzehe
Gab's da nicht neulich diese Gesetzesänderung, dass die Dialer-"Anbieter" die Kohle selber einfordern müssen und das nicht mehr über die Telekom machen können? Meine schon. Allerdings ka, wann das in Kraft tritt.

Ist die Abrechnung auf der Telekom-Rechnung druff?

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 21:42
von PogueMahone
hatte da auch was geört. Denke schon, dass es eine Telekom Rechnung ist
@ Hunter, hab da leider nichts gefunden. Aber dafür gibt es ja das "Experten-Forum für alle Lebenslagen" :)

Verfasst: Di 25. Mär 2003, 22:46
von Spike
Check erstmal obs nicht gewollt war ;)
Mein kleiner Bruder hat sich auch mal "eine bestimmte Seite" angeschaut und nen Dialer ausgeführt.
Hab ihn in den Temp Internetfiles gefunden ... den musste man extra aktivieren!
Da war nix mit "ausversehen oder versteckt".
Naja waren nur 40 € :P

Verfasst: Mi 26. Mär 2003, 02:59
von Pitty
wir arbeiten schon seit ca. nem jahr mit nem anwalt, wegen dem thema, zusammen. wir checken halt die kisten seiner clienten und halten eben alles grafisch fest, bevor wir das teil runterhauen.
in den meisten fällen kommt die zahlungserinnerung (sofern man noch nicht überwiesen hat) von einer inkassogesellschaft.
in bisher allen fällen, hat sich der betreiber dieser einwahlnummer nach dem 2. schreiben nicht mehr gemeldet. (die haben wohl keine grosse lust vor gericht namentlich zu erscheinen).

fazit:einfach mal nicht zahlen, es stehen ja noch einige urteile zu dem thema aus.

Verfasst: Mi 26. Mär 2003, 14:42
von Bonzai
Meines wissens MUSS die Telekom überhöhte beträge sogar von der rechnung streichen.

das dumme ist, wenns auf der telefonrechnung steht is das geld futsch wegen bankeinzug. dass die anbieter der dialer eigene rechnungen schicken müssen ist glaub ich erst im gesetzesentwurf.

ansonsten zum anwalt. weiss allerdings ned wie das läuft, wer dann auf meiner festplatte rumwüllt um beweise zu suchen etc. sowas würde ich nähmlich nicht wollen

Verfasst: Mi 26. Mär 2003, 15:33
von Spike
Bonzai hat geschrieben: das dumme ist, wenns auf der telefonrechnung steht is das geld futsch wegen bankeinzug.
Wer die Telekom vom Konto abbuchen lässt gehört eh geschlagen.
Ausserdem kannst du Lastschrifteinzüge noch Wochen nachher Rückgängig machen, also nix Geld futsch!

Verfasst: Mi 26. Mär 2003, 15:43
von Ed
Ein Mandant von mir hat aktuell dieses Problem. Zum Glück hat er keine Einzugsermächtigung erteilt. Wir haben gegen die Forderung der T*lkline eingewendet, dass der Dialer sich selbst installiert und ausführt und dass deswegen (mangels Vertrages) auch kein Zahlungsanspruch besteht. Das Ganze ist im Übrigen auch strafrechtlich sehr interessant. Mal sehen, was die jetzt machen...

Verfasst: Mi 26. Mär 2003, 15:53
von Quickkiller
Man bezahlt einfach die Dialer "gebühren" nicht.
Die Possi ist ja einzeln aufgeführt.

Ich weiß nicht wie der heiß, aber es gibt einen § mit dem man den Leuten beirücken kann.
Sinngemäß hat das was mit dem ungewollten und/oder absichtlichem verändern von Daten auf PC´s zu tun.
Damit würde ich denen komme.

Oder zu ED gehen, der regelt das dann :)

Verfasst: Mi 26. Mär 2003, 17:52
von Zottliger
:-)

Verfasst: Do 27. Mär 2003, 01:06
von PogueMahone
was kann den das Moor dafür? Hier heizten jedes die Briten ins Teufelssmorr und haben da ihre Panzer bei ner Übung versenkt. Da ist nun bestimmt kein Platz mehr :D

Verfasst: Do 27. Mär 2003, 08:43
von DeMohn
Ich weiss nicht wie viele Dialer ich schon aufm PC INSTALLIERT hatte... obwohl ich gar keine Einwahlverbindung hab, der also eh nicht funktionieren kann.
Und ich drück garantiert nirgends auf JA oder OK, wenn ich nicht weiß was es ist.

Man müsste ein Programm erfinden, das ganz einfach solche "On-the-fly-Installationen" sperrt, geht aber net, außer man sperrt JScript und ActiveX komplett... alles scheisse.
Ich würd auch net bezahlen und da ich Rechtsschutz habe mir nen guten Anwalt nehmen, der das dann gerichtlich prüfen lässt, was ich zu zahlen habe und was nicht.

Rechtschutz ist ne geile Erfindung! Da klagt doch glatt ein Taubenzüchter gegen einen Habicht, weil der ihm die teuren Tauben wegfrisst, Muahahahahaha... sowas geht auch nur mit Rechtsschutz :)

DD

Verfasst: Sa 29. Mär 2003, 03:08
von Bonzai
Ich hab von meinem zweitrechner auch schon 2 dialer gelöscht. Internetverbindung hab ich an dem nur übers LAN. Hab nix gemerkt dass sich da was installiert hat, hab ich durch zufall mal entdeckt.

Verfasst: So 30. Mär 2003, 22:39
von Schnuffz
Einfach keinen IE benutzen und schon gibts keine Dialer :)
Kein Witz :)
Zum Rest, vor allem Ed : In Kiel soweit ich weiss, gabs deletzt ein Urteil dazu vom Landgericht, die haben alles mangels Vertragsschluss abgelehnt und auch das "Inkasso-Verhalten" der Teledoof gekippt...
http://www.heise.de/newsticker/result.x ... ds=Inkasso :)
S.

Verfasst: Mo 7. Apr 2003, 03:09
von Passagier57
Also, wem es zu riskant ist, kann sich ja von der Teledoof alle 0190er-Nummern sperren lassen, jedoch kostet das natürlich (wie immer :roll: ) eine Bearbeitungsgebühr.

Zur rechtlichen Seite: Strafrechtlich gesehen ist es meines Wissens so, dass Dialer, welche sich von selbst installieren, die bestehende Verbindung kappen und sich dann automatisch ohne Tastendruck einwählen, den Tatbestand des Computerbetrugs nach § 263a Strafgesetzbuch erfüllen.
Somit käme dann auch zivilrechtlich kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, weshalb Zahlungen nicht geleistet werden müssen bzw. wieder vom Netzbetreiber eingeklagt werden können.

Ausführlichere Informationen gibt es auch hier: http://www.polizei.propk.de/service/sicher/dialer.xhtml

Verfasst: Mo 7. Apr 2003, 17:37
von Nainkonami
Also bei meiner EWE flat sind alle 0190er schon von vornherein nicht zulässig.

Nainkonami

Verfasst: Mo 7. Apr 2003, 17:55
von Pitty
Wer haftet für Dialer-Schaden?
Telefongesellschaften, wie beispielsweise die Telekom, haften für die unlauteren Machenschaften von 0190-Dialer-Anbietern. Das haben jüngst zwei deutsche Gerichte entschieden.
Wer auf einen so genannten 0190-Dialer hereinfällt, sollte gut bei Kasse sein. Im Fall eines jungen Berliners stand eine Forderung von rund 8.000 Euro zur Disposition.
Klage des Netzbetreibers abgewiesen
Nachdem das Landgericht Berlin die Mutter des damals 16jährigen zur Zahlung des Betrages verurteilt hatte, vertrat das Berliner Kammergericht in einer Entscheidung vom 27.1.03 (Az.: 26 U 205/01) die Auffassung, dass die Netzbetreiber für die Machenschaften der Dialer-Anbieter haften.
Auch die Kieler Landgericht wies erst jüngst eine Klage gegen einen Telekom-Kunden ab, der stolze 13.000 Euro zahlen sollte, weil er sich 17 Tage lang über einen 0190-Dialer ins Internet eingewählt hatte.
In ihrer Urteils-Begründung wies die Kieler Zivilkammer darauf hin, dass es lebensfern sei anzunehmen, dass jemand im vollen Bewusstsein Gebühren akzeptiere, die in dem verhandelten Fall annähernd das Zweihundertfache der üblicher Einwahl-Gebühren betrugen.
Bundesgerichtshof ist anderer Auffassung
Ob die Entscheidungen bei einer möglichen Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) allerdings Bestand haben werden, darf bezweifelt werden.
Die Berliner Anwaltskanzlei Härting wies erst kürzlich auf höchstrichterliche Entscheidungen hin. Danach habe der BGH in gleich mehreren Fällen eine Verantwortung der Netzbetreiber für Inhalte von 0190-Angeboten abgelehnt.
Gefragt sei der Gesetzgeber. Dieser habe bislang aber lediglich einen Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Verbraucher besser vor unseriösen Machenschaften von Dialer-Anbietern geschützt werden sollen, vorgelegt.
Das Gesetzgebungs-Verfahren ziehe sich nun schon seit Monaten hin.
... hab ich eben bekommen. vielleicht hilft es ja jemand weiter.

Verfasst: Di 8. Apr 2003, 12:11
von Ed
Sollte der BGH tatsächlich anders entscheiden, bin ich auf die Begründung gespannt. :roll:

Verfasst: Mi 9. Apr 2003, 15:47
von Ashen-Shugar
Grad zufällig drüber gestolpert, vielleicht interessierts ja jemanden:

http://portale.web.de/Finanzen/Telekommunikation/

Sollte der link schon wieder geändert sein, einfach mal da rumsuchen. Die verschieben ständig Sachen.

Verfasst: Do 10. Apr 2003, 11:32
von Spike

Verfasst: Do 10. Apr 2003, 22:52
von Nainkonami
"....In Einzelfällen geht es dabei um mehrere Hundert Euro pro Minute. ..." :rofl: Da hab ich schon von schlimmerren Sachen gehört.

Nainkonami