Der große Datenschutzthread
Moderatoren: Krallzehe, HellsKitchen
- Passagier57
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"Haben Sie eine Kunden- oder Payback-Karte?"
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446407,00.html
"Glücklicherweise nicht!"

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"Glücklicherweise nicht!"

BUNDESGERICHTSHOF
T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 38,00.html
T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 38,00.html
pwnEd.
... darf SEINE Verbindungsdaten nicht speichern. Das wird entweder sehr interessant oder ziemlich langweilig. Na klar können Sie das Recht auf NICHT Speichern der Daten einklagen, aber dann sind sie die laengste Zeit Kunde bei uns gewesen. Oder aber die lassen die Klagen bewusst durch und stellen sich nachher vor den Gesetzgeber und fragen ihn :
"Na, wasn nu !? "
"Na, wasn nu !? "
- Scoob
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http://www.jurathek.de/showdocument.php ... ferrer=453Cop hat geschrieben:So? Das kenne ich aber wirklic ganz anders .... kann das ein Jurist mal aufklären oder ein Nicht-Jurist mit einem link belegen?
- Scoob
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Bei den Beweiserhebungsverboten geht es darum, daß in bestimmten Fällen die Beweisgewinnung, die Beweisaufnahme als solches verboten ist, während es bei den Beweisverwertungsverboten darum geht, ob ein bereits vorliegen-
der Beweis für die Entscheidung im Verfahren verwertet werden darf Dabei sind Erhebungs- und verwertungsverbote grundsätzlich voneinander unabhängig. Ein Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot kann ein Verwertungsverbot bewirken, muß es aber nicht
Außerdem sind nur wenige Beweisverwertungsverbote ausdrücklich geregelt. Das verkompliziert die Beurteilung, ob ein Verwertungsverbot vorliegt, erheblich. Es gibt aber einige generelle Regeln. Zum einen muß differenziert werden zwischen den unselbständigen und den selbständigen Beweisverwertungsverboten. Die unselbständigen Verwertungsverbote sind solche, wo zuvor gegen ein Erhebungsverbot verstoßen wurde und wo sich die Frage stellt, ob der trotzdem erlangte Beweis verwertet werden darf oder nicht. Hier gibt es als (so ziemlich einziges) ausdrücklich geregeltes Verwertungsverbot den § 136a III 2 StPO. Die Beurteilung der gesetzlich nicht geregelten Fälle richtet sich nach
der Rechtskreistheorie bzw., der Schutzzwecklehre. Bei den selbständigen Beweisverwertungsverboten handelt es sich um die Fälle, wo kein Beweiserhebungsverbot vorausgegangen ist, z.B. wenn Private Beweise erlangt haben, bei Telefonabhörung, Tagebüchern etc. Die Grenzen der Verwertbarkeit werden hier überwiegend durch eine Abwägung der betroffenen GR selber im Rahmen einer sog. Sphärentheorie getroffen.
Der Rest steht in § 136 a StPO, den find ich aber nicht.
Also wie üblich: Nicht sgenaues weiß man nicht, wird im Einzelfall entschieden.
Danke für den link Scoob, ich hatte mir das wohl doch zu einfach vorgestellt!:D
der Rechtskreistheorie bzw., der Schutzzwecklehre. Bei den selbständigen Beweisverwertungsverboten handelt es sich um die Fälle, wo kein Beweiserhebungsverbot vorausgegangen ist, z.B. wenn Private Beweise erlangt haben, bei Telefonabhörung, Tagebüchern etc. Die Grenzen der Verwertbarkeit werden hier überwiegend durch eine Abwägung der betroffenen GR selber im Rahmen einer sog. Sphärentheorie getroffen.
Der Rest steht in § 136 a StPO, den find ich aber nicht.
Also wie üblich: Nicht sgenaues weiß man nicht, wird im Einzelfall entschieden.
Danke für den link Scoob, ich hatte mir das wohl doch zu einfach vorgestellt!:D
- Passagier57
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mhh... kann auch was beisteuern...
Ich eröffne ein Konto bei der DKB ... die letzten Briefe zur Einrichtung werden mir zugestellt und schwups habe ich Post von meiner aktuellen Bank "Postbank" - Zufall?
"Sehr geehrter Herr Schneider, leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Wegen einer wichtigen Postbankangelegenheit rufen Sie mich bitte unter Tel.... zurück."
Seltsam das ist... alles handschriftlich auf nem Postbank Formular verfasst!
Ich eröffne ein Konto bei der DKB ... die letzten Briefe zur Einrichtung werden mir zugestellt und schwups habe ich Post von meiner aktuellen Bank "Postbank" - Zufall?

"Sehr geehrter Herr Schneider, leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Wegen einer wichtigen Postbankangelegenheit rufen Sie mich bitte unter Tel.... zurück."
Seltsam das ist... alles handschriftlich auf nem Postbank Formular verfasst!

Ein schönes Beispiel dafür, daß die Sicherheitsvorkehrungen nur Augenwischerei sind:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,448217,00.html
Wenn ich daran denke, was der Quatsch an Geld kostet, vom wirtschaftlichen Schaden mal abgesehen, wird mir übel.
Naja, einen positiven Aspekt haben die Sicherheitsvorkehrungen allerdings: Sie sind für den Staat eine tolle Legitimation zur Datensammlung, und sie machen den Bürgern grundlos Angst.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,448217,00.html
Wenn ich daran denke, was der Quatsch an Geld kostet, vom wirtschaftlichen Schaden mal abgesehen, wird mir übel.
Naja, einen positiven Aspekt haben die Sicherheitsvorkehrungen allerdings: Sie sind für den Staat eine tolle Legitimation zur Datensammlung, und sie machen den Bürgern grundlos Angst.
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