
leider kann ich nich alles anschaun bei den fundstücken... proxyserver un so...

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Die Qualität der Bilder schwankt bei Geschwindigkeitsmessungen ziemlich stark, weshalb eine zweifelsfreie Identifizierung in den meisten Fällen nur schwer möglich ist. Kommt auch drauf an, wie aktuell das Vergleichsbild auf dem EMA ist.Tong hat geschrieben:120 zu 2
recht gutes Verhältnis muss ich sagen...
Möglich wäre, dass die beiden nacheinander geblitzt wurden. Aber vielleicht moecht ich mir auch nur die Wahrscheinlichkeit der Geschichte schön reden
Meine E-Mail vom 3.12. lautete:Von: Brigitte Zypries MdB
Betreff: Re: Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrter Herr (...),
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03.12.2005, zu deren Beantwortung ich
leider erst jetzt Gelegenheit finde.
Anlass für Ihre Ausführungen ist offenbar der von den EU-Justizministern
am 2. Dezember 2005 mit großer Mehrheit erreichte Kompromiss für eine
Richtlinie über Mindestspeicherungspflichten für
Telekommunikationsverkehrsdaten (so genannte "Vorratsdatenspeicherung").
Dieser Kompromiss berücksichtigt - anders als die von Ihnen angeregten
Maßnahmen - in angemessener Weise die berechtigten Belange sowohl der
Strafverfolgungsbehörden als auch der betroffenen Nutzer von
Telekommunikationsdiensten.
Die Möglichkeit, auf Telekommunikationsverkehrsdaten zuzugreifen, ist
für eine effektive Strafverfolgung in bestimmten Kriminalitätsbereichen
unverzichtbar. Deshalb hat der Deutsche Bundestag noch im Oktober 2004
mit den Stimmen aller Fraktionen die Geltungsdauer der Vorschriften
verlängert, die es den Strafverfolgungsbehörden schon bisher erlauben,
unter bestimmten Voraussetzungen von den Diensteanbietern Auskunft über
diese Daten zu fordern. Die gesicherte Verfügbarkeit dieser Daten ist
jedoch nur durch die Einführung bestimmter Mindestspeicherungspflichten
zu gewährleisten, da diese Daten zu geschäftlichen Zwecken üblicherweise
nur für 80 bis 90 Tage gespeichert werden, sich in dieser kurzen Zeit
oftmals aber noch nicht ermitteln lässt, über wen und von wem diese
Daten benötigt werden.
Die innerstaatliche Umsetzung der geplanten Richtlinie wird allerdings
mit einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verbunden sein.
Dieser Eingriff ist jedoch gemäß Artikel 10 Abs. 2 GG zulässig. Denn die
Einführung der "Vorratsdatenspeicherung" bezweckt die EU-weite
Harmonisierung entsprechender Regelungen, fördert damit eine effektivere
Verfolgung namentlich schwerer Straftaten und dient mithin einem
vernünftigen Gemeinwohlbelang. Zudem lässt die geplante Richtlinie eine
Umsetzung in innerstaatliches Recht unter strikter Wahrung der Grenzen
der Verhältnismäßigkeit zu, da sie - gegenüber früheren Vorschlägen -
deutlich eingeschränkte Speicherungspflichten vorsieht (dies gilt sowohl
für die Speicherungsdauer als auch für die erfassten
Kommunikationsformen und Datenarten).
Hinzu kommt, dass die Daten auch weiterhin bei den jeweiligen
Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden sollen und dass für ein
Auskunftsersuchen etwa der Strafverfolgungsbehörden auch künftig die
Voraussetzungen der §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung (StPO) erfüllt
sein müssen; es muss daher - wie bisher - grundsätzlich ein
entsprechender richterlicher Beschluss vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
--
Brigitte Zypries MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
PLH 7.844
11011 Berlin
Tel.(030) 22 77 40 99
Fax (030) 22 77 61 25
http://www.brigittezypries.de
Ist zwar nett von ihr, dass sie geantwortet hat, wirklich eingegangen ist sie aber nicht auf meine Mail. Wohl Textbausteine / Standardmail.Sehr geehrte Frau Zypries,
mit einigem Schrecken habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie bestrebt sind, eine Vorratsspeicherung aller Online- und Telefonverbindungsdaten durchzusetzen. Ich halte dieses Vorhaben für grundfalsch und hoch bedenklich, weil Sie uns damit in gefährliche Nähe zu 1984 bringen.
Die Bedenken, die Grüne und Liberale geäußert haben, können Sie doch nicht einfach mit dem Totschlags-Argument "Terrorismus" wegwischen.
Bitte fragen Sie sich einmal folgendes: Wie bedroht sind wir tatsächlich vom Terrorismus? Und weshalb erwägen Staaten, die vom Terrorismus tatsächlich unmittelbar und nachhaltig betroffen sind (Israel, USA) solche Maßnahmen nicht einmal? Richtig: Weil sie 1) zur Terrorabwehr nicht taugen und 2) einen extremen Einschnitt in Bürgerrechte darstellen.
Der Hinweis von Herrn Bundesminister Schäuble auf den aktuellen Entführungsfall im Irak zeigt, wie sehr es an stichhaltigen Argumenten fehlt. Denn die Entführung hätte mit einer Vorratsdatenspeicherung in Europa mit Sicherheit nicht verhindert werden können.
Wenn ich auf Ihrem Weblog lese "In der Kriminalpolitik setze ich mich dafür ein, dass das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Freiheit weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben", kann ich dies nicht glauben. Die Unausgewogenheit ist hier doch offensichtlich. Aus genau diesem Grund ist das Vorhaben auch verfassungswidrig.
Ich unterstelle Ihnen einmal, dass Sie um die Verfassungswidrigkeit ebenso wissen, wie um die Gefahren, die damit grundsätzlich produziert werden. Dann muss man sich aber fragen, weshalb Sie gleichwohl so handeln. Zumal die vorgebliche Zielsetzung "Terrorbekämpfung" doch verfehlt wird. Deshalb drängt sich der Verdacht auf, dass dieser Grund vorgeschoben ist und eigentlich Industrielobbys (Unterhaltungsindustrie) und/oder andere Interessen (Überwachungsstaat) dahinterstecken. Dass das nicht sein kann, ist aber evident.
Ich bitte Sie nach alledem inständig, Ihre Position noch einmal zu überdenken. Gestatten Sie auch, dass ich Sie daran erinnere, dass Sie Vertreterin des Volkes sind. Als solche haben Sie vorrangig Volksinteressen und nicht jene von Industriezweigen zu vertreten. Andernfalls wird die Demokratie ad absurdum geführt. Das sollten Sie uns nicht antun.
Abschließend möchte ich Ihnen noch zwei Zitate weiser Menschen mit auf den Weg geben:
"Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert" (Anonymous)
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren" (Benjamin Franklin)
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Das erstrittene Urteil könnte dennoch bald Schnee von gestern sein. Sobald die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird, könnte die Praxis von T-Online sogar verpflichtend werden. "Wir haben auf der Grundlage des geltenden Rechtes entschieden", meinte Schichor. Wie der Bundesgesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung umsetze, bleibe abzuwarten. "Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kommt", sagt Voss, "denn sie widerspricht dem Grundgesetz und kann daher hier gar nicht umgesetzt werden."
wenn das so stimmt und so kommt, hätte ich nix dagegen....Auch der neue Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Hinsken, sprach sich für eine Senkung der Ökosteuer und die Einführung einer Vignette für Pkw aus. "Ich schlage eine 100 Euro teure PKW-Jahres-Vignette für Deutschland vor", sagte der CSU-Politiker der "Berliner Zeitung". Im Gegenzug könne mit einer Senkung der Ökosteuer Benzin um zehn Cent pro Liter billiger werden. "Ein Deutscher fährt durchschnittlich im Jahr 11.500 Kilometer. Die Vignette rechnet sich schon ab 7.500 Kilometer", sagte Hinsken.
Das Problem ist doch: Die Ökosteuer füllt die Lücken in der Rentenkasse, ergo kann die PKW-Maut nicht nur für das Verkehrswesen verwendet werdenCripple hat geschrieben: wenn das so stimmt und so kommt, hätte ich nix dagegen....