
S.
Moderatoren: Krallzehe, HellsKitchen
S.Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verwunderung erhielt ich heute Ihr Schreiben mit der Bemerkung, dass das Buchungskonto 49xxxxxxxxx bei der Deutschen Telekom nicht mehr existiert und Sie Ihre Ihnen angeblich zustehenden Gebühren, welche grundsätzlich nach Höhe und Bestehen bestritten werden, nicht mehr einziehen können.
Richtig ist, dass das Buchungskonto zum 30.06.2003 bei der Deutschen Telekom gekündigt worden ist.
Falsch ist dagegen, dass ich mit Ihnen noch in Vertragverbindung stehe, Ihnen dadurch auch keine Entgelte, egal in welcher Höhe auch immer zustehen.
Die Kündigung, diesem Schreiben nochmals beigefügt als Kopie, wurde Ihnen Anfang Juni zugestellt, dies hat mir auch eine Vertriebsmitarbeiterin von Ihnen damals bestätigt, die mich fragte, wieso ich T-Online gekündigt habe.
Ich nehme Ihr Schreiben einfach als Anlass dazu, nochmals mir sehr sicher zu sein, damals das Richtige getan zu haben, wie kann es sein, dass Sie diese Kündigung zwar erhalten haben, aber ihr nicht Folge leisten ?
Nur um es nochmals zu verdeutlichen : Ich habe damals fristgerecht gekündigt, diese Kündigung ist Ihnen zugegangen, Ihnen steht dadurch für die Zeit nach dem 30.06.2003 keine Leistungsvergütung mehr zu, deswegen sehe ich mich auch durch Ihr Schreiben vom 09. September 2003 in keinster Weise dazu veranlasst, irgendetwas weiteres in die Wege zu leiten oder Ihnen mitzuteilen.
Was ich Ihnen allerdings noch mit diesem Schreiben sagen möchte : Sollten Sie nach diesem Schreiben sich immer noch nicht in der Lage sehen, das bei Ihnen ausschließlich in der internen Kommunikation befindliche Problem, das mich eigentlich in keinster Weise betreffen sollte, regeln zu können, behalte ich mir vor, Schadens- bzw. Kostenersatz für jedes weitere Schreiben zu fordern, das an Sie notwendigerweise versandt werden muss.