

Mahnkosten schlagen die bei mir garnicht mehr drauf wenn sie ihr Geld nach einem Jahr bekommen.


Moderatoren: Krallzehe, HellsKitchen
So? Wie denn?DeMohn hat geschrieben:So weit ichs gelesen hatte gehts da nicht um das Handy selbst, sondern eher um den Vertrag den du abschließt. UMTS-Vetrag = Kostet GEZ, Rest bleibt wie es ist. Und wer wo was für nen Vertrag abgeschlossen hat, kriegen die raus.
DD
Gibst du mir mal kurz deine Adresse und dein Geburtsdatum, dann meld ich dich da mal schnell an, bei der GEZ, OHNE, dass DU das freiwillig gemacht hast. Und dann kannst du dich mal geschmeidig auf ein Mahnverfahren freuen, wenn du trotzdem nicht zahlstCop hat geschrieben:So etwas wie eine "Zwangsanmeldung" gibt es nicht. Wer sich anmeldet, tut das entweder freiwillig oder hat sich einschüchtern lassen, wer es nicht tut, hat nichts zu befürchten.
Müssen Sie nicht beweisen. Dass das Gerät (oder der Vertrag, wie gesagt da bin ich mir nicht sicher) "fähig" ist, Fernsehbilder zu übertragen reicht schon, völlig schnuppe ob Du's tust oder nicht.Cop hat geschrieben: Letztendlich mußt die GEZ ja auch "beweisen" (nur vor Gericht, und da gehen die eh nie hin), daß der Verdächtige beides hat, Gerät und Vertrag und beides in Kombination benutzt.