
:-)
Moderatoren: Krallzehe, HellsKitchen
- Passagier57
- UC-Member
- Beiträge: 3816
- Registriert: So 20. Jan 2002, 01:00
- Wohnort: Leutkirch im Allgäu
- Kontaktdaten:
- Labbeduddel112
- UC-Member
- Beiträge: 3479
- Registriert: Fr 16. Nov 2001, 01:00
- Wohnort: Flörsheim
- Kontaktdaten:
Die Unterscheidung bei Rotlichtverstössen richtet sich nach der Zeit, die zwischen Rotlichtsignal und Überschreiten der Haltelinie liegt :
- bei Rot über die Ampel gefahren
50 Euro + 3 Punkte
- mit Gefährdung
125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Rotphase länger als 1 Sekunde
125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Rotphase länger als 1 Sekunde und Gefährdung
200 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Machen kannn man dagegen recht wenig, ausser die Messgenauigkeit der Messanlage zu bezweifeln, ist das Ding lange nicht mehr gewartet worden, hat man eine recht gute Chance. Das ist aber auch das einizge, die Gerichte sind da inzwischen sehr rigoros.
Beruft man sich darauf, dass man nur Halter des Wagens ist, selbst aber nicht gefahren ist, und man verschweigt den tatsächlichen Fahrer, so wird inzwischen sehr rigoros nach § 31a StVZO die Pflicht auferlegt, ein Fahrtenbuch zu führen.
Ob sich das lohnt, bleibt jedem selbst überlassen und das geht nur einmal, da in ein Fahrtenbuch ALLE noch so kleinen Fahrten eingetragen werden müssen, mit Datum Uhrzeit, .... und wenns nur schnell zum Ziggiautomaten ist
Also, anfechten wegen Messungenauigkeit oder Hinnehmen, was anderes bleibt kaum übrig, verhandeln bringt net viel, da die Polizei das weitergibt und dann eine ganz andere Behörde das entscheidet.
Grüssle
S.
P.S. ein Fahrverbot kann inzwischen von der Zeit her gewählt werden, also wenns dazu kommt, am besten das Fahrverbot während einem "Urlaub" in Anspruch nehmen...
- bei Rot über die Ampel gefahren
50 Euro + 3 Punkte
- mit Gefährdung
125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Rotphase länger als 1 Sekunde
125 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Rotphase länger als 1 Sekunde und Gefährdung
200 Euro + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Machen kannn man dagegen recht wenig, ausser die Messgenauigkeit der Messanlage zu bezweifeln, ist das Ding lange nicht mehr gewartet worden, hat man eine recht gute Chance. Das ist aber auch das einizge, die Gerichte sind da inzwischen sehr rigoros.
Beruft man sich darauf, dass man nur Halter des Wagens ist, selbst aber nicht gefahren ist, und man verschweigt den tatsächlichen Fahrer, so wird inzwischen sehr rigoros nach § 31a StVZO die Pflicht auferlegt, ein Fahrtenbuch zu führen.
Ob sich das lohnt, bleibt jedem selbst überlassen und das geht nur einmal, da in ein Fahrtenbuch ALLE noch so kleinen Fahrten eingetragen werden müssen, mit Datum Uhrzeit, .... und wenns nur schnell zum Ziggiautomaten ist

Also, anfechten wegen Messungenauigkeit oder Hinnehmen, was anderes bleibt kaum übrig, verhandeln bringt net viel, da die Polizei das weitergibt und dann eine ganz andere Behörde das entscheidet.
Grüssle
S.
P.S. ein Fahrverbot kann inzwischen von der Zeit her gewählt werden, also wenns dazu kommt, am besten das Fahrverbot während einem "Urlaub" in Anspruch nehmen...
Der Sarkast unter den [???]-Zeichen !!!!
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat
Ungekrönter Offtopic-Kaiser
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat

Ungekrönter Offtopic-Kaiser
Das mit dem Anfechten bringt fast nie was.
Die lachen sich immer kaputt wenn sie deinen sorgfältig ausgefüllten Fragebogen lesen, zeigen den in der Abteilung mit tippendem Zeigefinger an der Stirn rum und werfen ihn dann zerknüllt in den Mülleimer, um dann den Schrieb aufzusetzen, wo dein Bußgeldbescheid drin ist.
Da hilft nur abwarten und hoffen...
Die lachen sich immer kaputt wenn sie deinen sorgfältig ausgefüllten Fragebogen lesen, zeigen den in der Abteilung mit tippendem Zeigefinger an der Stirn rum und werfen ihn dann zerknüllt in den Mülleimer, um dann den Schrieb aufzusetzen, wo dein Bußgeldbescheid drin ist.
Da hilft nur abwarten und hoffen...
This is what we do, who we are. Live for nothing, or die for something. Your call.
- PogueMahone
- UC-Member
- Beiträge: 4716
- Registriert: Mi 19. Dez 2001, 01:00
- Wohnort: Bremen
- Kontaktdaten:
Abwarten und Teetrinken.
Wenn ds Ding im "letzten" Moment auf Rot gesprungen ist, hast du wenigstens die o.g. Sekunde Zeit. Soll heißen, auf dem Bild is nur das halbe Auto. Oftmals sind doie Bilder so Grottenschlecht, dass man nichtmal die Marke, geschweige den das Kennzeichen erkennt. Sollte "Deine Freundin" trotzdem einen Brief kriegen, Bild anfordern, sofern es nicht mit aufgedruckt ist. Selbstanzeige schafft da eher weniger, da es den o.g. Bußgeldkatalog gibt und es sich aufgrund des Bildes um eine Tatsachenendscheidung handelt. Eventuell, aber auch nur eventuell, kommst Du mit VIEL Glück und einigen Bittbriefen um ein Fahrverbot rum, wenn Du z.B. am Arsc. der Welt wohnst und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit kommen kannst (Hat ein Kollege von mir gerade gehabt und funktionierte, da die Buse hier nur Vormittags bis 9.00 im 30 min Takt fahren und erst um 12.00 den Betrieb wieder für 2 Stunden aufnehmen, um danch um 16.00 wiederloszufahren. Das erreichen mit den Busen ist kein Problem, aber die Busse zukriegen ist ncht machbar, da er mit dem Bus von seinem Kuhdorf erst um 10.30 in der Stadt ist und dann im Betrieb pennen müßte
Wenn ds Ding im "letzten" Moment auf Rot gesprungen ist, hast du wenigstens die o.g. Sekunde Zeit. Soll heißen, auf dem Bild is nur das halbe Auto. Oftmals sind doie Bilder so Grottenschlecht, dass man nichtmal die Marke, geschweige den das Kennzeichen erkennt. Sollte "Deine Freundin" trotzdem einen Brief kriegen, Bild anfordern, sofern es nicht mit aufgedruckt ist. Selbstanzeige schafft da eher weniger, da es den o.g. Bußgeldkatalog gibt und es sich aufgrund des Bildes um eine Tatsachenendscheidung handelt. Eventuell, aber auch nur eventuell, kommst Du mit VIEL Glück und einigen Bittbriefen um ein Fahrverbot rum, wenn Du z.B. am Arsc. der Welt wohnst und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zur Arbeit kommen kannst (Hat ein Kollege von mir gerade gehabt und funktionierte, da die Buse hier nur Vormittags bis 9.00 im 30 min Takt fahren und erst um 12.00 den Betrieb wieder für 2 Stunden aufnehmen, um danch um 16.00 wiederloszufahren. Das erreichen mit den Busen ist kein Problem, aber die Busse zukriegen ist ncht machbar, da er mit dem Bus von seinem Kuhdorf erst um 10.30 in der Stadt ist und dann im Betrieb pennen müßte

Hey Ho, Let´s Go
(Joey Ramone *19.05.1951, †15.04.2001)
(DeeDee Ramone *18.09.1952, †05.06.2002)
(Johnny Ramone *08.10.1948, †15.09.2004)
(Tommy Ramone *29.01.1949, †11.07.2014)
"Death is not the end ..."
Give us peace in our time
(William Stuart Adamson *11.05.1958, †16.12.2001)
(Joey Ramone *19.05.1951, †15.04.2001)
(DeeDee Ramone *18.09.1952, †05.06.2002)
(Johnny Ramone *08.10.1948, †15.09.2004)
(Tommy Ramone *29.01.1949, †11.07.2014)
"Death is not the end ..."
Give us peace in our time
(William Stuart Adamson *11.05.1958, †16.12.2001)
- Passagier57
- UC-Member
- Beiträge: 3816
- Registriert: So 20. Jan 2002, 01:00
- Wohnort: Leutkirch im Allgäu
- Kontaktdaten:
Schnuffz hat eigentlich alles zu dem Thema gesagt.
Eine Chance ergäbe sich nur dann noch, wenn das Bild den Fahrer nicht deutlich genug zeigt und der Halter gegenüber dem Betroffenen (also demjenigen, der den Rotlichtverstoß begangen hat) ein "Zeugnisverweigerungsrecht" hat, was bei nahen Verwandten der Fall wäre. Dann muss der Halter keine Angaben machen, welche seinen Verwandten belasten würde.
Wer es darauf ankommen lassen will, also erst mal das Lichtbild einsehen lassen, wobei man dann aber damit Rechnen muss, dass irgendwann die Polizei vor der Tür steht. Wem das unangenehm ist, lässt es lieber.
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten beträgt übrigens 3 Monate, wenn nach dieser Zeit nix gekommen ist, hat man es überstanden
Die "heisse Phase", in der meist ein Schreiben kommt, liegt so zwischen 2-4 Wochen.
Du sagtest übrigens nichts darüber, ob die Rotlichtüberwachungsanlage auch tatsächlich ausgelöst hat. Normalerweise biltzt das Teil 2x, wenn es auslöst. Passiert?
Ansonsten: Es bringt überhaupt nix, von selbst zur Polizei zu gehen, bei Owi's gibt es keine Strafmilderung wegen "tätiger Reue", ein Geständnis bringt allenfalls bei Straftaten noch etwas...
Eine Chance ergäbe sich nur dann noch, wenn das Bild den Fahrer nicht deutlich genug zeigt und der Halter gegenüber dem Betroffenen (also demjenigen, der den Rotlichtverstoß begangen hat) ein "Zeugnisverweigerungsrecht" hat, was bei nahen Verwandten der Fall wäre. Dann muss der Halter keine Angaben machen, welche seinen Verwandten belasten würde.
Wer es darauf ankommen lassen will, also erst mal das Lichtbild einsehen lassen, wobei man dann aber damit Rechnen muss, dass irgendwann die Polizei vor der Tür steht. Wem das unangenehm ist, lässt es lieber.
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten beträgt übrigens 3 Monate, wenn nach dieser Zeit nix gekommen ist, hat man es überstanden

Die "heisse Phase", in der meist ein Schreiben kommt, liegt so zwischen 2-4 Wochen.
Du sagtest übrigens nichts darüber, ob die Rotlichtüberwachungsanlage auch tatsächlich ausgelöst hat. Normalerweise biltzt das Teil 2x, wenn es auslöst. Passiert?
Ansonsten: Es bringt überhaupt nix, von selbst zur Polizei zu gehen, bei Owi's gibt es keine Strafmilderung wegen "tätiger Reue", ein Geständnis bringt allenfalls bei Straftaten noch etwas...
Wir können alles - ausser Hochdeutsch
- Passagier57
- UC-Member
- Beiträge: 3816
- Registriert: So 20. Jan 2002, 01:00
- Wohnort: Leutkirch im Allgäu
- Kontaktdaten:
Äääähh... mit dem Motorrad????? Dann ist das natürlich etwas anderes! Ich kenne keine Rotlichtüberwachungsanlage, die von hinten Fotos macht (außer in der Schweiz), demzufolge wäre dann auf dem Bild kein Kennzeichen erkennbar und folglich auch keine Ahndung des Verstoßes möglich.
Wenn du nicht gemerkt hast, obs geblitzt hat oder nicht, dann hat es das wahrscheinlich auch nicht, denn bei den Überwachungsanlagen für die Ampeln merkt man das eigentlich sofort. Ich bin schon oft genug geblitzt worden (natürich nur während Einsatzfahrten
),
das ist so hell, da ist man fast schon geblendet, zumal man da meist auch nicht sonderlich schnell fährt, fällt es sofort auf.
In diesem Fall war das Teil bei dir wohl gar nicht geladen, und selbst wenn, bei einem Motorrad kommt höchstwahrscheinlich gar nix, weil kein Kennzeichen sichtbar.
Wenn du nicht gemerkt hast, obs geblitzt hat oder nicht, dann hat es das wahrscheinlich auch nicht, denn bei den Überwachungsanlagen für die Ampeln merkt man das eigentlich sofort. Ich bin schon oft genug geblitzt worden (natürich nur während Einsatzfahrten

das ist so hell, da ist man fast schon geblendet, zumal man da meist auch nicht sonderlich schnell fährt, fällt es sofort auf.
In diesem Fall war das Teil bei dir wohl gar nicht geladen, und selbst wenn, bei einem Motorrad kommt höchstwahrscheinlich gar nix, weil kein Kennzeichen sichtbar.
Wir können alles - ausser Hochdeutsch