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Verfasst: Do 24. Aug 2006, 23:44
von MATANZA
BOOM!!!!!!

Verfasst: Do 24. Aug 2006, 23:57
von Cop
Passagier57 hat geschrieben:Cop, geh zum Psychologen, du leidest an Paranoia :D
Ich komm mir langsam so vor wie dieser Freak in "Enemy of the state", gespielt von Gene Hackman!:D

Der war auch nicht beim Psychologen, der hatte Recht!:D

Verfasst: Fr 25. Aug 2006, 01:26
von Passagier57
:rofl:

Verfasst: So 27. Aug 2006, 19:59
von Cop
Wieder ein Minister ...

Tja, wenn man als Grundschul-Lehrer versagt hat, weil man sich beim Päckchenrechnen vom Klassenidiot hat vorführen lassen, ist ein öffentliches Amt genau das Richtige!

Lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 12:45
von Cop

Verfasst: Fr 20. Okt 2006, 14:05
von Cop
Schönes Beispiel für "Kleiner Finger, ganze Hand":

http://www.heise.de/newsticker/meldung/79793

Verfasst: So 5. Nov 2006, 17:42
von Cop
"Haben Sie eine Kunden- oder Payback-Karte?"

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446407,00.html

"Glücklicherweise nicht!"

:D

Verfasst: Mo 6. Nov 2006, 21:53
von Ed
BUNDESGERICHTSHOF
T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 38,00.html

Verfasst: Mo 6. Nov 2006, 22:40
von Tong
... darf SEINE Verbindungsdaten nicht speichern. Das wird entweder sehr interessant oder ziemlich langweilig. Na klar können Sie das Recht auf NICHT Speichern der Daten einklagen, aber dann sind sie die laengste Zeit Kunde bei uns gewesen. Oder aber die lassen die Klagen bewusst durch und stellen sich nachher vor den Gesetzgeber und fragen ihn :
"Na, wasn nu !? "

Verfasst: Mo 6. Nov 2006, 22:46
von Cop
Wen aber Dich jemand anklagt, weil er meint, Du hast im Internet Blödsinn getrieben, werden die Logfiles aber wohl kaum noch als Beweis gelten ... denn sie sind ja nicht rechtmäßig. Oder sehe ich da was falsch?

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 13:16
von Tong
:lol: das siehst du in der Tat falsch. Denn es spielt keine Rolle wie diese Daten dann zustandegekommen sind, selbst wenn sie durch illegale Handlungen zustande gekommen sind, wirst du trotzdem verknackt.

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 15:13
von Cop
So? Das kenne ich aber wirklic ganz anders .... kann das ein Jurist mal aufklären oder ein Nicht-Jurist mit einem link belegen?

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 15:43
von Scoob
Cop hat geschrieben:So? Das kenne ich aber wirklic ganz anders .... kann das ein Jurist mal aufklären oder ein Nicht-Jurist mit einem link belegen?
http://www.jurathek.de/showdocument.php ... ferrer=453

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 15:46
von Scoob

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Bei den Beweiserhebungsverboten geht es darum, daß in bestimmten Fällen die Beweisgewinnung, die Beweisaufnahme als solches verboten ist, während es bei den Beweisverwertungsverboten darum geht, ob ein bereits vorliegen-
der Beweis für die Entscheidung im Verfahren verwertet werden darf Dabei sind Erhebungs- und verwertungsverbote grundsätzlich voneinander unabhängig. Ein Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot kann ein Verwertungsverbot bewirken, muß es aber nicht
In den USA ist das so wie du es beschreibst, Cop. Hier bei uns ist es etwas anders.

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 15:50
von Cop
Außerdem sind nur wenige Beweisverwertungsverbote ausdrücklich geregelt. Das verkompliziert die Beurteilung, ob ein Verwertungsverbot vorliegt, erheblich. Es gibt aber einige generelle Regeln. Zum einen muß differenziert werden zwischen den unselbständigen und den selbständigen Beweisverwertungsverboten. Die unselbständigen Verwertungsverbote sind solche, wo zuvor gegen ein Erhebungsverbot verstoßen wurde und wo sich die Frage stellt, ob der trotzdem erlangte Beweis verwertet werden darf oder nicht. Hier gibt es als (so ziemlich einziges) ausdrücklich geregeltes Verwertungsverbot den § 136a III 2 StPO. Die Beurteilung der gesetzlich nicht geregelten Fälle richtet sich nach
der Rechtskreistheorie bzw., der Schutzzwecklehre. Bei den selbständigen Beweisverwertungsverboten handelt es sich um die Fälle, wo kein Beweiserhebungsverbot vorausgegangen ist, z.B. wenn Private Beweise erlangt haben, bei Telefonabhörung, Tagebüchern etc. Die Grenzen der Verwertbarkeit werden hier überwiegend durch eine Abwägung der betroffenen GR selber im Rahmen einer sog. Sphärentheorie getroffen.


Der Rest steht in § 136 a StPO, den find ich aber nicht.

Also wie üblich: Nicht sgenaues weiß man nicht, wird im Einzelfall entschieden.

Danke für den link Scoob, ich hatte mir das wohl doch zu einfach vorgestellt!:D

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 18:06
von Tong
Sagte ich ja, wenn sie deine Wohnung filzen weil sie sie mit der des Koksdealers über dir verwechselt haben und sie finden einen Büschel Gras dann wirst du trotzdem verknackt ;)

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 18:55
von Cop
Dann bin ich ja beruhigt.

Naja, daß der Typ über mir ein Koksdealer ist, finde ich allerdings beunruhigend ... :D

*türzweimalabschließ*

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 19:43
von Ed
Wieso? :? Ist doch praktisch. ;-)

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 19:57
von Cop
Schneit's in Berlin? 8-)

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 19:58
von Scoob
Aber nicht das nachher wieder gejammert wird wenn jemand Anspielungen macht,Ed. :P

Verfasst: Di 7. Nov 2006, 19:58
von Ed
Cop: Ja, permanent. :ka:

Verfasst: Mi 8. Nov 2006, 01:08
von Passagier57
Bei uns schneits erst mal nicht mehr. Hops genommen :sack:

Verfasst: Mi 8. Nov 2006, 01:23
von iden
mhh... kann auch was beisteuern...

Ich eröffne ein Konto bei der DKB ... die letzten Briefe zur Einrichtung werden mir zugestellt und schwups habe ich Post von meiner aktuellen Bank "Postbank" - Zufall? :D

"Sehr geehrter Herr Schneider, leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Wegen einer wichtigen Postbankangelegenheit rufen Sie mich bitte unter Tel.... zurück."

Seltsam das ist... alles handschriftlich auf nem Postbank Formular verfasst! :grummel:

Verfasst: Mi 8. Nov 2006, 13:27
von Tong
Zufall, der will dir nur irgendnen scheiss verkaufen.

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 09:56
von Cop
Ein schönes Beispiel dafür, daß die Sicherheitsvorkehrungen nur Augenwischerei sind:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,448217,00.html

Wenn ich daran denke, was der Quatsch an Geld kostet, vom wirtschaftlichen Schaden mal abgesehen, wird mir übel.

Naja, einen positiven Aspekt haben die Sicherheitsvorkehrungen allerdings: Sie sind für den Staat eine tolle Legitimation zur Datensammlung, und sie machen den Bürgern grundlos Angst.

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 13:08
von Passagier57
Von welcher Datensammlung sprichst du nun schon wieder, hab da im Artikel nix von mitbekommen? :crazy:

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 13:40
von Cop
Na, Datensammlung über die Flugpassagiere (und Weiterleitung an ausländische Organisationen). Das Nehmen von Fingerabdrücken bei Einreise in die USA. "Sonderbehandlung" von Leuten mit Turban.

Alles unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr.

Die Transfersleistung hätte ich Dir ja jetzt zugetraut.:D

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 13:56
von Nainkonami
Kontrolle ist eine Illusion, Cop.

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 14:10
von Cop
Das sagst Du mir?:D

Verfasst: Di 14. Nov 2006, 16:42
von Nainkonami
Nimm es als Zustimmung zu deiner Aussage :D