Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

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Labbeduddel112
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Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Labbeduddel112 »

Servus,

meine Karte 9800 GTX war defekt. Zum Glück Garantiefall. Jetzt haben die mir eine Radeon HD 6670 geschickt. Die ist komplett passiv und ich möchte wissen, ob ich ein Schnapp gemacht habe, oder ob der Händler mich veräppeln will.

Kann man irgendwo 2 Karten direkt vergleichen?
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CoRnY
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von CoRnY »

http://www.gidf.de

Bidde ;)
Die 6670 is auf jeden Fall schwächer als die 9800er.
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Tong
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Tong »

das ist ja mal wirklich verarsche ! Mal abgesehen davon, dass ich ihm bei ATI sofort gesagt hätte, dass er sich das Ding sonstwo hinschieben kann, ist die 9800 einfach mal ne Super Grafikkarte, ohne DirectX -- öhm welches haben wir gerade ? 11 ? - hätte ich die heute noch.

Der Händler wird aber auf seine AGB hinweisen, nach denen er die Karte durch eine gleichwertige ersetzen darf, wenn es die nicht mehr gibt. Und die 9800 gibt es neu wirklich nicht mehr ;)
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iob
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von iob »

Der Händler wird aber auf seine AGB hinweisen, nach denen er die Karte durch eine gleichwertige ersetzen darf, wenn es die nicht mehr gibt. Und die 9800 gibt es neu wirklich nicht mehr ;)
Ich glaub nicht, das man mit ner AGB das Recht auf Vertragserfüllung aushebeln kann.

Wenn du ne Grafikkarte X gekauft hast und der dir Grafikkarte X nicht funktionsfähig liefern kann würde ich auf Wandlung pochen (Geld zurück!). Das geht aber nur, wenn der Händler schon zwei mal versucht hat erfolglos nachzubessern.

Hat bei mir mit ner ein Jahr alten Graka auch geklappt. Von der Kohle hab ich mir ne aktuelle geholt die doppelt so schnell ist.

Das geht natürlich nur, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt (du hast garantie geschrieben - bei garantie kommt es echt drauf an, was der händler dir gewährt).
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Tong
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Tong »

Es ist vollkommen normal, dass nach Ablauf des Produktzyklus ein gleichwertiges Produkt angeboten wird. Das hat überhauptnichts damit zu tun, dass ein Vertrag nicht erfüllt wird, sondern einfach damit, dass im Hardware Bereich 2 Jahre nunmal eine Ewigkeit sind und es absehbar ist, dass es die Karte dann einfach nicht mehr gibt.
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Senor_Cochones
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Senor_Cochones »

Jupp, ich denke auch, dass er seinen Vertrag mit einem gleichwertigen Ersatz erfüllt... da wird man nix dran rütteln können... die Frage ist aber hier eher, ob es ein gleichwertiger Ersatz ist... die GTX ist ja bei den Benchmarks in allen Vergleichen schneller, im Höchstfall sogar 103%...
Ich habe bereits meine Meinung. Verwirren sie mich nicht mit Fakten. Danke!
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iob
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von iob »

Es ist vollkommen normal, dass nach Ablauf des Produktzyklus ein gleichwertiges Produkt angeboten wird. Das hat überhauptnichts damit zu tun, dass ein Vertrag nicht erfüllt wird, sondern einfach damit, dass im Hardware Bereich 2 Jahre nunmal eine Ewigkeit sind und es absehbar ist, dass es die Karte dann einfach nicht mehr gibt.
Sicher ist das im Hardwarehandel gang und gebe. Rechtens ist das jedoch nicht. Wenn du dich darauf einläßt, deine Sache. Das ist dann aber deine Kulanz dem Händler gegenüber. Du hast einen Kaufvertrag (Rechnung) wo genau drin steht, was du dir gekaufst hast.

Du kannst nicht einfach Grafikkarte X ordern und der Händler liefert dir dann absichtlich die defekte Grafikkarte X und tauscht gegen Y aus und sagt, ätsch bätsch, X gibts nicht mehr.


Alleine der Beweis "die Karte gibt es nicht" - wenn es denn per agb regelbar wäre - ist nicht zu führen. Auf ebay oder im Flohmarkt findest du bestimmt noch tausende dieser Karten, welche der Händler einfach als Ersatz liefern könnte.

Die Frage wäre auch, wieso der Händler nicht genug Austauschkarten auf Lager hält. Also wieso das auf Lasten des Kunden gehen soll, das der Händler zu blöd ist genug Karten vorrätig zu haben...

Also selbst *wenn* man sowas per Agb regeln *könnte* (was ich bezweifle - die Vertragserfüllung / Gewährleistung kann man nicht aushebeln, guck ins AGB Recht) wäre die immernoch in der Form ungültig, weil es 1. die Graka noch gibt und 2. es die Schuld des Händler ist, keine Grakas auf Lager zu haben.

Und selbst wenn du die letzte geforce 9800 auf der erde geliefert bekommen hast *und* es keine weiteren karten mehr gibt - alle anderen wurden vernichtet - mußt du dann afaik immer noch keine "ersatzkarte" nehmen - dann wird der kaufvertrag afaik unmöglich und rückabgewickelt. Du bist auf gar keinen Fall dazu verpflichtet, irgendwelche Ersatzlieferungen, welche du niemals haben wolltest, anzunehmen. Du hast in dem mein ich sogar recht auf schadensersatz. Da müßte man aber mal ins bgb gucken.


Außerdem: Welche AGB denn genau? Wir wissen noch nicht einmal, wo er gekauft hat. Amazon, KM und Mindfactory haben so einen passus (wohl aus gutem Grund) garnicht in de AGB. Branchenüblich scheint sowas also auch nicht zu sein. Es heißt ja auch allgemeine geschäftsbedinungen und nicht überraschende geschäftsbedinungen :).

Jupp, ich denke auch, dass er seinen Vertrag mit einem gleichwertigen Ersatz erfüllt... da wird man nix dran rütteln können...
Das kommt drauf an, was auf deiner Rechnung steht. Steht da "High End Grafikkarte" drin oder steht da ne genaue Typenbezeichnung? Wenn du "High End Grafikkarte" gekauft hast kann der dir natürlich alles mögliche mitgeben. Also wenn man mir ne Geforce 9800 verkauft hat will ich auch eine einwandfreie Geforce 9800 kriegen und nicht eine beliebige andere. Ich geh ja auch nicht nen Auto bei Mercedes kaufen und bei nem Motorschaden geben die mir auf einmal nen *gleichwertigen* Audi als Ersatz mit.

Ich würde in dem Fall echt mal einen Blick ins BGB werfen. Die Gesetzeslage ist ziemlich klar.

da wird man nix dran rütteln können... die Frage ist aber hier eher, ob es ein gleichwertiger Ersatz ist...
Das ist für relativ einfach, vergleich die Kaufpreise der Karten - wenn der gleich ist, ist es gleichwertiger Ersatz. Wenn die neue karte auch nur einen euro billiger ist würde ich sagen: nicht gleichwertig. Schließlich könntest du anstatt der Karte ja auch das Geld kriegen.



Wie gesagt, ich hab das Geld zurück gekriegt nach einem Jahr. Man muß halt nur auf sein Recht pochen.


Also: Meine Empfehlung an Labberdudel: Wenn du in der Gewährleistung bist, fordere dein Recht auf eine einwandfreie Lieferung (Nachbesserung) ein. Wenn die das nicht gebacken kriegen mach einen Rücktritt, dann holste dir vom Geld ne aktuelle Graka. Denn die Graka, welche die dir geschickt haben wolltest du wohl nicht haben?!
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Tong
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Tong »

okok iob hat recht. :waah:
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iob
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von iob »

Pfft :P.

Beim Rücktritt gibts ja auch noch Rechtsfolgen - afaik muß man dann dem Verkäufer noch Nutzungsentgelt oder so zahlen (was aber nicht ins gewicht fallen sollte). Da gab es wohl mal einen Fall, wo man 10 Euro abdrücken mußte für das Nutzen der Graka für ein halbes Jahr. Aber keine ahnung, ob du da nicht eh Schadensersatz geltend machen kannst für die Reparaturdauer wenn sie damit kommen - du mußtest ja für die dauer, wo die graka in reparatur war eine andere "mieten" :).

Aber guck dir halt mal den hier an: http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html dann 8 und dann aa. Da steht das Klauseln, welche die Mängelgewährleistung ganz oder teilweise auschliessen ungültig sind.

Bei bb steht dann drin, das ABG's welche die Nacherfüllung abändern ungültig sind - außer die geben dir stattdessen ausdrücklich eine Möglichkeit zum Rücktritt.

Und wir sind uns einig, das die sendung einer "neuen" grafikkarte eine nacherfüllung ist?
§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Nirgendwo steht da was von einer ähnlichen sache - mangelfrei soll sie sein.

Natürlich gehen recht und wirtschaftliche praxis auseinander. Kein Händler legt sich 10% der alten Grafikkarten auf lager - in der regel ist der kunde ja happy, wenn er dann eine ähnliche grafikkarte die ein wenig schneller ist kriegt. Aber in dem fall von labberdudel wo ihm eine schlechtere graka angedreht wird sollte man mal die kneifzange rausholen und auf die paragraphen pochen.

Hatten wir im Board keine Jurastudenten oder Anwälte? :huhu:
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Labbeduddel112
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Labbeduddel112 »

Oh Gott, was hab ich getan?! :crazy:

Also, der Rechner ist von Grey Computer aus Köln. Gekauft wurde der 08/2008 von Prinz, 12/2011 hab ich ihm den dann abgekauft. 01/2012 ging die GraKa über die Wupper. Da bei Grey 5 Jahre Garantie drauf sind, habe ich das geltend gemacht und diese HD 6670 bekommen.

Hab mal den Supportmensch angeschrieben, der den Garantiefall bearbeitet hat, mal sehen was der sagt.
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Schnuffz
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Schnuffz »

im groben Sinne ist Iob meiner Meinung nach auf der richtigen Spur, juristisch aber nicht gaaaanz 100%ig.

Das Wichtigste: Du bist ausserhalb der Gewährleistung, damit nur Garantie

http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/444.html

Eine Garantie ist so auszulegen, wie sie der Empfänger der Garantie versteht, ausser es stehen bestimmte ("klar ersichtliche") Einschränkungen entgegen.

Heisst: Mach denen Dampf, 9800GTX oder der ganze Rechner geht zurück :D
(Ausser Grey kommt nun und macht Einschränkungen geltend, dann achte dabei aber darauf, dass diese mindestens schon 2008 bestanden!)
Der Sarkast unter den [???]-Zeichen !!!!
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat :)
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Labbeduddel112
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Labbeduddel112 »

Sehr geehrter Herr Labbeduddel,

Ihre ein gesendet Karte wird nicht mehr produziert und konnte somit nicht 1:1 ausgetauscht werden.
In dieser Liste die nach Benchmark gelistet ist können Sie sehen das die Karte gleichwertig ist mit der ein gesendeten: http://www.pc-erfahrung.de/grafikkarte/ ... liste.html
Des Weiteren tauschen wir die Karte gegen eine die dem Zeitwert der ein gesendeten Karte entspricht gemäß unserer Garantieerklärung, somit muss die ausgetauschte Karte nicht unbedingt der Leistung entsprechen wie die ein gesendete.
Hab nochmal geantwortet, das ich wenigstens gefragt werden wollte, ob ich evtl. eine aktuelle High End Karte für kleinen Preis haben möchte (NP Karte - Zeitwert Garantiefall)
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Schnuffz
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Schnuffz »

Des Weiteren tauschen wir die Karte gegen eine die dem Zeitwert der ein gesendeten Karte entspricht gemäß unserer Garantieerklärung, somit muss die ausgetauschte Karte nicht unbedingt der Leistung entsprechen wie die ein gesendete.
Und eben das ist meiner Meinung nach rechtlich nicht zulaessig.
Der Sarkast unter den [???]-Zeichen !!!!
Sarkasmus ist dabei die Bosheit, die so gut verpackt
ist, dass ich ausser Reichweite bin, bis sie der Betreffende verstanden hat :)
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von CoRnY »

Schnuffz hat geschrieben:
Des Weiteren tauschen wir die Karte gegen eine die dem Zeitwert der ein gesendeten Karte entspricht gemäß unserer Garantieerklärung, somit muss die ausgetauschte Karte nicht unbedingt der Leistung entsprechen wie die ein gesendete.
Und eben das ist meiner Meinung nach rechtlich nicht zulaessig.
:gut:
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Tong
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Re: Grafikkarte - Vergleich 2er Karten

Beitrag von Tong »

Aber wieso denn ? Wenn in den Garantiebedingungen festgelegt ist, dass eine gleichwertige Karte ausgegeben wird, wenn es das Orginal nicht mehr gibt, dann muss er einfach damit leben.

Gleichwertig heisst doch nicht mit der gleichen Leistung.
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